Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1 Verfahren zur FNP-Neuaufstellung

Verfahrensablauf

Das Verfahren der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung gliedert sich in fünf Phasen.

Zunächst erfolgt eine planerische Bestandsaufnahme. Hierbei werden alle relevanten Informationen eingeholt, die die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung in der Gemeinde Barsbüttel betreffen. Ortsbegehungen und Abstimmungstermine mit der Politik, der Verwaltung und Fachplanern runden die Recherche ab. Ergänzt wird die planerische Bestandsaufnahme durch mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Bürger über die Planung informiert werden und ihnen Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben wird. Während des gesamten Erarbeitungsprozesses der Neuaufstellung wird ein Informationsarchiv auf der Homepage der Gemeinde Barsbüttel eingerichtet, in dem alle relevanten öffentlichen Planungsunterlagen einsehbar sind.

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme münden in die Phase 2 der Zielformulierung. Diese ist geprägt von der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Barsbüttel. Es ist als informelle Vorstufe des FNP-Vorentwurfes zu verstehen und wird durch einen Workshop mit Bürgerbeteiligung erarbeitet und anschließend mit der Politik diskutiert und weiterentwickelt. Ergebnis ist ein sehr breit innerhalb der Gemeinde Barsbüttel abgestimmtes informelles Planwerk, welches Zielvorstellungen (auch sich gegenüberstehende) für die Gemeindeentwicklung in den kommenden 20 Jahren darstellt.

Anknüpfend an die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts wird in Phase 3 der Vorentwurf des FNP erarbeitet. Dieser baut inhaltlich auf dem Ergebnis des Entwicklungskonzepts auf. Es erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Auch hier wird der Einbeziehung der Bürger eine wichtige Rolle beigemessen und ihnen bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Inhalte des FNP-Vorentwurfs erläutert.

In der Phase 4 werden nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung die eingegangenen Anregungen ausgewertet und planerisch bewertet. Der anschließende politische Beschluss über den Umgang mit den Anregungen bildet dann die Grundlage für den Entwurf des Flächennutzungsplans mit erneuter Beteiligung nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Phase 5 besteht aus der Auswertung der erneuten Beteiligung und des Beschlusses des Flächennutzungsplans durch die politischen Gremien der Gemeinde Barsbüttel.

Verfahrensvermerke

1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 28.05.2009. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.04.2011 in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.04.2011 bis 11.05.2011 durchgeführt.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB am 06.04.2011 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

4. Die Gemeindevertretung hat am ? den Entwurf des F-Planes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

5. Der Entwurf des F-Planes und die Begründung haben in der Zeit vom ... bis ... während folgender Zeiten ... (Tage, Stunden) nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am ... in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes.

6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am ... zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

7. Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am ... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

8. Die Gemeindevertretung hat den F-Plan am ... beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.

9. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat die Übereinstimmung der dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung zugeleiteten Fassung des F-Plans einschließlich Planzeichnung mit der durch die planende Gemeinde beschlossenen Fassung durch seine oder ihre Unterschrift bestätigt.

11. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat den F-Plan mit Bescheid ... vom ... Az.: ... ? mit Nebenbestimmungen und Hinweisen ? genehmigt.

12. Die Gemeindevertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom ... erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom ... Az.: ... bestätigt.

13. Die Erteilung der Genehmigung des F-Planes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, wurden am ... (vom ... bis ...) ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Der F-Plan wurde mithin am ... wirksam.

1.3.2 Methodik im Verfahren

Grundlage des Barsbütteler Entwicklungskonzeptes für den Planungszeitraum 2010-2025 bilden Bestandsanalysen und Prognosen zu den kommunalen Daten, wie bspw. die Bevölkerungsentwicklung. Die Datenbasis ergibt sich aus unterschiedlichen Quellen: der übergeordneten Planung (siehe Kap. 2.1), den Informationen des Statistikamtes Nord und der Bertelsmann Stiftung. Der Umgang mit Unterschieden zwischen den drei Datenquellen wird an entsprechender Stelle in der Begründung beschrieben.

Die Bertelsmann Stiftung hat in den vergangenen Jahren das Projekt "Aktion Demographischer Wandel" durchgeführt. Sie entwarf dazu eine Indikatoren gestützte Darstellung des Status quo und formuliert Prognosen bis zum Jahr 2025 für jede Gemeinde in Deutschland. Diese kommunale Datenbasis und die Möglichkeit, verschiedene Kommunen zu vergleichen, wurden für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Barsbüttel 2010-2025 genutzt.

Die Prognosen werden nicht als tatsächlich eintretende Realität, sondern als Frühwarnung für das kommunale Handeln angesehen, um über steuernde Maßnahmen negativen Entwicklungen (z.B. Vermeidung umfangreicher Baugebietsausweisungen) vorzubeugen. Für diese Entscheidungsgrundlage werden die Prognosen in einer der jeweiligen Materie angemessenen Weise und für eine mittlere Variante erarbeitet. Im Zweifel ist der Rahmen, innerhalb dessen die Gemeinde Flächendarstellungen vornehmen kann, ohnehin durch die Landes- und Regionalplanung vorgegeben.

Politische Entscheidungen und unvorhersehbare Ereignisse können derzeitige Rahmenbedingungen und so die darauf basierenden Prognosen beeinflussen. Vorausberechnungen sollten daher nach einigen Jahren aktualisiert werden, um zu gewährleisten, dass die auf ihrer Grundlage erarbeiteten Prognosen korrekt sind. Die Gemeinde Barsbüttel handelt bei all ihren Entscheidungen zu Flächenausweisungen nach dem Leitsatz: Bedarfsorientierte Planung, keine angebotsorientierte Planung. Dies soll verhindern, dass Baugebiete erschlossen werden, ohne dass diese einer Nutzung (Wohnen, Gewerbe o.ä.) zugeführt werden. Ziel ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß (entsprechend der realen Nachfrage).

Zur zukünftigen Flächenentwicklung werden zum Teil Bedarfsberechnungen und -ermittlungen vorgenommen und als Grundlage verwendet bzw. übergeordneten Grenzwerten und den endogenen Potenzialen gegenübergestellt. Themenspezifisch werden Vergleiche mit anderen Gemeinden und Städten angeführt, die zur Einordnung und Orientierung dienen. Entsprechend des jeweiligen Themas, wie Bevölkerung (Demographie) oder Gewerbe (Ökonomie), wird die Auswahl der zu vergleichenden Gemeinden und Städte getroffen. Auf Grundlage von Prognosen statistischer Daten, wissenschaftlicher Berechnungsmethoden und aktueller Gutachten wird eine Vorausberechnung der Flächenbedarfe den Rahmen für die Neuausweisung von Bauflächen für den neuen FNP bilden.

Für jeden Themenbereich im Flächenkonzept (siehe Kap. 5) werden zunächst Kriterien aufgestellt, anhand derer die bestehenden neu auszuweisenden Flächen bewertet werden. Hierzu zählen die Flächen für Gewerbe- und Wohnbauentwicklung, die Flächen für Gemeinbedarf / Zentrum und Grünflächen sowie die Ausweisung ruhiger Gebiete und insbesondere die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für die Rohstoffgewinnung (Kiesabbau). Dabei gibt es Kriterien, die für das gesamte Gemeindegebiet und themenbereichsübergreifend gültig sind und solche, die sich je nach Themenbereich unterscheiden.

1.3.3 Besondere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Baugesetzbuch sieht in § 3 für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

In der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) ist die Öffentlichkeit "möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen (?) zu unterrichten (?)?. In der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) sind "die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung (?) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.?

Damit ist die Öffentlichkeit am Erfassen von Problem- und Fragestellungen und am Zustandekommen der "sich wesentlich unterscheidenden Lösungen? nicht beteiligt, sondern erhält im Nachhinein die Möglichkeit, Anregungen zu äußern. Dies steht jedoch im Gegensatz zu dem grundlegenden Anspruch, dass die Entwicklung der Gemeinde von der breiten Zustimmung ihrer Bewohner und Bewohnerinnen getragen werden soll. Nur so werden sich die Menschen mit ihrer Gemeinde identifizieren und damit die Basis zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen und Aufgaben schaffen.

Um dies zu erzielen, wurden in diesem Verfahren zusätzlich zu den verpflichtenden Beteiligungsschritten nach dem Baugesetzbuch über den gesamten Planungsprozess hinweg informelle Formen der Beteiligung durchgeführt:

Einrichtung eines elektronischen "Planungsforums?

Auf der Internetseite der Gemeinde Barsbüttel werden die aktuellen relevanten Planungsunterlagen von Beginn des Planungsprozesses an bis zum Ende der Auslegungsfrist nach § 3 (2) BauGB frei verfügbar und gut auffindbar zur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit soll jederzeit transparent auf dem aktuellen Planungsstand sein. Politik und Verwaltung streben damit eine höhere Akzeptanz der Planung bei den Bürgerinnen und Bürgern an.

"Open-Space-Versammlung?

Um bereits in der Phase der Bestandsaufnahme Hinweise auf besondere Frage- oder Problemstellungen aus der Öffentlichkeit zu erhalten und in die weiteren Überlegun¬gen einbeziehen zu können, wurden "Open-space-Versammlungen? durchgeführt. Die erste Veranstaltung richtete sich an Vereine, Verbände und weitere betroffene Institutionen in der Gemeinde Barsbüttel, die zweite war offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Hierbei wurde nach kurzer thematischer Einführung und einem Überblick über die bisherigen Kenntnisse aus der Bestandsaufnahme ohne weitere "Tagesordnung? das Feld für alle Äußerungen aus dem Forum eröffnet. Ausdrücklich erwünscht waren dabei Hinweise oder Ideen zur künftigen Entwicklung Barsbüttels. Während dieser Veranstaltungen wurden keine Entscheidungen getroffen oder vorbereitet. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen wurden protokolliert und in das Planungsforum hochgeladen.

"Akteurs-Workshop?

Der Workshop gliederte sich in zwei Teile. Der erste Teil fand am Mittwoch, den 21.04.2010 (3 Std.), der zweite Teil am Samstag, den 24.04.2010 (5 Std.) statt. Der Workshop wurde durch das Planungsbüro WRS inhaltlich vorbereitet, moderiert und nachbereitet.

Als Teilnehmer wurden ? stellvertretend für die Öffentlichkeit ? 20 "Akteure?, also Vertreter von Öffentlichkeit und wichtigen Institutionen und Verbänden in Barsbüttel eingeladen.

? Bürgerverein (1 Vertreter)

? Feuerwehr (1 Vertreter)

? Jugendarbeit (1 Vertreter)

? Industrie- und Handelskammer (1 Vertreter)

? Naturschutz (1 Vertreter)

? Ortsbeiräte (3 x je 1 Vertreter)

? Ortslandwirte (1 Vertreter)

? Politische Fraktionen (4 x je 1 Vertreter)

? Schulelternbeiräte (3 Vertreter)

? Seniorenbeirat (1 Vertreter)

? Sportvereine (2 Vertreter)

? Wirtschaftliche Vereinigung Barsbüttel (1 Vertreter)

Als weitere Teilnehmer waren der Bürgermeister und die Fachbereichsleiterin Bau und Umwelt der Gemeinde Barsbüttel sowie das mit der Erarbeitung des Landschaftsplans beauftragte Büro vertreten. Diese Teilnehmer hatten eine zuhörende und beratende Funktion.

Ziel des Workshops war die gemeinsame Erarbeitung eines Leitbildes für die Gemeindeentwicklung in den kommenden 20 Jahren. Die Arbeit am Leitbild wurde in fünf Themen untergliedert: das übergeordnete Leitbild sowie die Themen Gewerbe, Wohnen, Zentrum und Grün. Zu Beginn des Workshops hat das Planungsbüro eine inhaltliche Einführung gegeben, um alle Teilnehmer auf den gleichen Wissensstand zu bringen. An beiden Tagen wurde überwiegend im Plenum gearbeitet. Am zweiten Tag fand eine Gruppenarbeit zu den o.g. vier Themen statt. Alle Diskussionsergebnisse, auch kontroverse und sich widersprechende Wünsche, wurden dokumentiert. Am Ende des Workshops wurden die Wünsche und Anregungen zusammengetragen, wobei darauf hingewirkt wurde, die Widersprüche zu lösen. Wo dies nicht gelang wurde die Lösung der Wiedersprüche als Auftrag für das F-Plan-Verfahren formuliert.

Von dem Workshop wurden Fotoprotokolle angefertigt und in das Planungsforum hochgeladen. Die inhaltlichen Ergebnisse des Workshops wurden in ein Entwicklungskonzept eingearbeitet. Dieses wurde ein halbes Jahr in der Gemeinde und insbesondere mit der Politik intensiv diskutiert und im Frühjahr 2011 als inhaltliche Grundlage für den FNP-Vorentwurf beschlossen. Das Entwicklungskonzept besteht aus einem Plan, der die Entwicklungsmöglichkeiten und Konflikte als Zielvorstellung darstellt. Ergänzt wird der Plan durch eine 12-seitige Broschüre, in der die Ziele zu den verschiedenen Themenfeldern kurz erläutert sind. Das Ortsentwicklungskonzept steht ebenfalls im Planungsforum online zur Verfügung.

Information in Ortsbeiräten

Um alle Bewohner in der Gemeinde Barsbüttel wohnortnah zu informieren wurden Ortsbeiratssitzungen der Ortsteile Willinghusen, Stemwarde und Stellau besucht, um über den Planungsstand der FNP-Neuaufstellung zu informieren.

Bürgerfragestunden anlässlich der Ausschusssitzungen

Abseits der gängigen Tagesordnung der Sitzungen des Planungsausschusses wurden während der Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes die Sitzungen zugunsten von Bürgerfragestunden unterbrochen, um der Öffentlichkeit während des gesamten Planungsprozesses Gelegenheiten zur Stellungnahme in Anwesenheit der politischen Akteure zu geben.