1.3.1 Verfahren zur FNP-Neuaufstellung
Verfahrensablauf
Das Verfahren der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung gliedert sich in fünf Phasen.
Zunächst erfolgt eine planerische Bestandsaufnahme. Hierbei werden alle relevanten Informationen eingeholt, die die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung in der Gemeinde Barsbüttel betreffen. Ortsbegehungen und Abstimmungstermine mit der Politik, der Verwaltung und Fachplanern runden die Recherche ab. Ergänzt wird die planerische Bestandsaufnahme durch mehrere Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Bürger über die Planung informiert werden und ihnen Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben wird. Während des gesamten Erarbeitungsprozesses der Neuaufstellung wird ein Informationsarchiv auf der Homepage der Gemeinde Barsbüttel eingerichtet, in dem alle relevanten öffentlichen Planungsunterlagen einsehbar sind.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme münden in die Phase 2 der Zielformulierung. Diese ist geprägt von der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Barsbüttel. Es ist als informelle Vorstufe des FNP-Vorentwurfes zu verstehen und wird durch einen Workshop mit Bürgerbeteiligung erarbeitet und anschließend mit der Politik diskutiert und weiterentwickelt. Ergebnis ist ein sehr breit innerhalb der Gemeinde Barsbüttel abgestimmtes informelles Planwerk, welches Zielvorstellungen (auch sich gegenüberstehende) für die Gemeindeentwicklung in den kommenden 20 Jahren darstellt.
Anknüpfend an die Erarbeitung des Entwicklungskonzepts wird in Phase 3 der Vorentwurf des FNP erarbeitet. Dieser baut inhaltlich auf dem Ergebnis des Entwicklungskonzepts auf. Es erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Auch hier wird der Einbeziehung der Bürger eine wichtige Rolle beigemessen und ihnen bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Inhalte des FNP-Vorentwurfs erläutert.
In der Phase 4 werden nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung die eingegangenen Anregungen ausgewertet und planerisch bewertet. Der anschließende politische Beschluss über den Umgang mit den Anregungen bildet dann die Grundlage für den Entwurf des Flächennutzungsplans mit erneuter Beteiligung nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Phase 5 besteht aus der Auswertung der erneuten Beteiligung und des Beschlusses des Flächennutzungsplans durch die politischen Gremien der Gemeinde Barsbüttel.
Verfahrensvermerke
1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 28.05.2009. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.04.2011 in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.04.2011 bis 11.05.2011 durchgeführt.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB am 06.04.2011 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
4. Die Gemeindevertretung hat am ? den Entwurf des F-Planes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
5. Der Entwurf des F-Planes und die Begründung haben in der Zeit vom ... bis ... während folgender Zeiten ... (Tage, Stunden) nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am ... in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes.
6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am ... zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
7. Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am ... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
8. Die Gemeindevertretung hat den F-Plan am ... beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.
9. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat die Übereinstimmung der dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung zugeleiteten Fassung des F-Plans einschließlich Planzeichnung mit der durch die planende Gemeinde beschlossenen Fassung durch seine oder ihre Unterschrift bestätigt.
11. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat den F-Plan mit Bescheid ... vom ... Az.: ... ? mit Nebenbestimmungen und Hinweisen ? genehmigt.
12. Die Gemeindevertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom ... erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom ... Az.: ... bestätigt.
13. Die Erteilung der Genehmigung des F-Planes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, wurden am ... (vom ... bis ...) ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Der F-Plan wurde mithin am ... wirksam.