Bau- und Bodendenkmäler
Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung können aktuell nicht festgestellt werden.
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Auf § 15 des Denkmalschutzgesetzes wird weitergehend verwiesen.