Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5 Militärischer Schutzbereich

Aufgrund des § 2 (4) in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (‚Schutzbereichsgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I Seite 899), zuletzt geändert durch Art. 2 (11) des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsgesetzes von 12.08.2005 (BGBl, Seite 2354) wird ein Gebiet in den Gemeinden Gaushorn, Welmbüttel [et al.], Kreis Dithmarschen, Land Schleswig-Holstein zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Welmbüttel erklärt. Der militärische Schutzbereich ist nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen.

Für den Bereich der Gemeinde Welmbüttel ist ausschließlich ein nordwestlich liegender Unterstand nebst den Erschließungsflächen betroffen.

3.6 Störfallbetriebe

Störfallbetriebe sind im relevanten Umfeld zum Bebauungsplan Nr. 8 nicht vorhanden. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen sind Störfallbetriebe im Plangebiet nicht zulässig.

3.7. Verkehrsanbindung

Die Erschließung erfolgt über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Gaushorn. Durch die vorherige Bundeswehrnutzung sowie die aktuelle Nutzung der Bundeswehr-Schießanlage ist dieser über den Hölckenweg an das gemeindliche Verkehrsnetz und im Weiteren an die Bundesstraße 203 angebunden.

Die inneren Erschließungsstrukturen sind vollständig vorhanden und sollen in der bestehenden Form weiterhin genutzt werden.