Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Entlang der westlichen, nördlichen und nordöstlichen Planbereichsgrenze befinden sich Knicks. Entlang der südlichen und südöstlichen Planbereichsgrenze befinden sich Feldhecken.

Westlich befindet sich die St. Jürgener Straße.

Das Relief im Plangebiet ist bewegt. Die Geländehöhe liegt um ca. 22 m über NHN entlang der Straße im Westen bis zu 25 m üNHN mittig des Plangebietes.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Stadtvertretung der Stadt Schleswig hat am 18.02.2013 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40C beschlossen. Dieses ursprüngliche Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen. Daher hat der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss am ……………. einen erneuten Aufstellungsbeschluss für dieses Bauleitplanverfahren gefasst.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Stadt eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.