Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

1.4.4 vorhandene Bebauungspläne

Im gültigen Bebauungsplan Nr. 40C der Stadt Schleswig (1976) wird das Plangebiet als Industriegebiet mit einer GRZ von 0,7 überplant. Im Rahmen der 1. Änderung (2008) wurden Teilflächen mit Angaben der dazugehörigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel ergänzt. Mit der 2. Änderung (2009) wurde das Industriegebiet um das östlich gelegene Flurstück 28/13 erweitert und Anpassungen der Baugrenzen in diesem Bereich vorgenommen. Das Plangebiet der vorliegenden 3. Änderung war von den Planinhalten der 2. Änderung unberührt.

Teilflächen der St. Jürgener Straße (K 129) sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 40B der Stadt Schleswig und dort als Straßenverkehrsfläche bzw. Straßenverkehrsgrün festgesetzt.

Innerhalb des Geltungsbereiches dieser 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40C werden die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne durch die neuen Planungen ersetzt

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (2020)

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I ist in der Karte 1 das Plangebiet innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes dargestellt. Gemäß der Karte 2 befindet sich das Plangebiet im Naturpark 'Schlei'. In der Karte 3 sind für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen enthalten.

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan (1998) der Stadt Schleswig sind die damals vorgesehene Nutzung als gewerbliche Fläche und der Knick im Norden mit geringer Wertigkeit dargestellt. Im Entwicklungsteil sind keine Veränderungen für das Plangebiet vorgesehen.