Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Stadt Schleswig liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) in einem Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen und übernimmt nach der Verordnung zum zentralörtlichen System, die Aufgaben und Funktionen eines Mittelzentrums. Mit dieser Funktionszuweisung ist die Stadt Schleswig aus landesplanerischer Sicht aufgefordert, für die Verflechtungsbereiche mehrerer Unterzentren oder ländlichen Zentralorte oder Stadtrandkerne oder für Teile von diesen differenzierte Versorgungsmöglichkeiten und Dienstleistungen zur Deckung des gehobenen, längerfristigen Bedarfs zu bieten und ein breit gefächertes Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot bereit zu stellen. Hierzu sollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine gute Verkehrsverbindung im Verflechtungsbereich und zu anderen Mittel- und Oberzentren im Land sowie nach Hamburg beitragen.

Zudem ist das Plangebiet als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V (2002)

Der Regionalplan für den Planungsraum V (Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) stellt das Plangebiet als Bestandteil des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes innerhalb des Stadt- und Umlandbereiches um das Mittelzentrum Schleswig dar. Weiterhin ist der Planbereich als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz sowie für Tourismus und Erholung dargestellt. Diese Darstellungen haben keine direkten Auswirkungen auf die städtischen Planungsabsichten.

Im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum I (2023) sind keine von den vorgenannten Inhalten wesentlich abweichenden Darstellungen enthalten.

Gem. der Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie an Land für den Planungsraum I (2020) befindet sich kein Vorranggebiet für Windenergieanlagen im Umkreis von 10 km um das Plangebiet. Die nächsten bestehenden Windkraftanlagen befinden sich ca. 1,55 km nordöstlich des Plangebiets im Gemeindegebiet Nübel.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig aus dem Jahr 1996 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Plangebiet befinden sich zwei archäologische Denkmäler mit den Nummern 4 und 5. Im Südwesten des Plangebietes an der St. Jürgener Straße befindet sich die Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße K 129.