Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes und der unmittelbaren Umgebung gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Knicks und Feldhecken sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Flächen des FFH-Gebiets 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgewässer' (1423-394) und des EU- Vogelschutzgebietes 'Schlei' (1423-491) befinden sich ca. 1,6 km südöstlich des Plangebiets.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40C aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen. Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 6,37 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die gewerblichen Bauflächen sollen nun gemäß ihrer Gebietsausweisung gewerblich genutzt werden. Diese Angebotsplanung ist notwendig, um der gewerblichen Wirtschaft ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können. So kann die Attraktivität des Gewerbestandortes Schleswig erhalten und gesteigert werden. Insofern besteht ein dringendes öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorgelegten Planung. Diese Fläche wurde durch den bisherigen Betreiber in der Vergangenheit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass für diesen Bereich keine innere verkehrliche Erschließung ausgebildet werden musste. Die Stadt Schleswig beabsichtigt nun das Areal gewerblich zu nutzen und es entsprechend zu parzellieren. Um eine effektive Anbindung der zukünftigen Gewerbegrundstücke zu gewährleisten, muss ein Erschließungsstich mit Wendemöglichkeit ausgebildet werden, der von der St. Jürgener Straße aus die Tiefe des Areals erschließt. Der bestehende Bebauungsplan gibt eine Umsetzung dieser Planungsabsicht nicht her.

Im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes wird das Gebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 40C zukünftig als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Stadt Schleswig strebt für das Plangebiet nicht mehr die Entwicklung eines Industriegebietes an. Vielmehr werden klassische Gewerbegrundstücke benötigt, die der örtlichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Erschließungsstich sichert eine effektive Anbindung der zukünftigen Gewerbegrundstücke. Die Baugrenzen wurden der örtlichen Situation angepasst. Mit diesen Festsetzungen sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbewirtschaft langfristig gesichert werden.

Die Planung entspricht dem in Ziffer 7.1.2 Regionalplan V 2002 dargelegten Grundsätzen, wonach der Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen durch eine entsprechende Flächenvorsorge an geeigneten Standorten in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (zentrale Orte und Stadtrandkerne, Gemeinden mit planerischer Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion oder ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion) Rechnung zu tragen ist.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.7 der Fortschreibung des LEP (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen vorrangig in den Schwerpunkten (zentrale Orte und Stadtrandkerne sowie Ortslagen auf den Siedlungsachsen) auszuweisen sind.

3 Planinhalt und Festsetzungen