Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Zur Heide" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wurde im Wesentlichen als Acker landwirtschaftlich genutzt, liegt jedoch zurzeit durch die Bauarbeiten des nördlich anschießenden Baugebietes ‚Südlich Heidegarten‘ brach.

Ein Knick quert das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Knick ist mit einem niedrigen Wildschutzzaun gesichert und weist aktuell nur einen sehr jungen Gehölzbewuchs auf. Ein weiterer Knick befindet sich an der südlichen Grenze des Plangebietes. Am Sönderbyer Weg stockt eine mächtige Rot-Buche am Rande dieses Knicks.

Im westlichen Plangebiet verläuft entlang einer außerhalb gelegenen Waldfläche ein Verbandsgraben.

Der Sönderbyer Weg quert das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung. Östlich der Straße ist das Gelände durch die Bauarbeiten zum Regenrückhaltebecken durch Baumaßnahmen aktuell in starkem Umbruch. An der östlichen Grenze des Plangebietes verläuft ein verlandeter Graben, der mit kleineren Gehölzen zugewachsen ist.

Außerhalb grenzt im Osten ein ca. 1.850 m² großes entwässertes Feuchtgehölz (Erlen, Weiden, verbuscht) an den Planbereich, das als geschütztes Biotop eingestuft werden kann. Bäume sind innerhalb dieser Fläche nicht vorhanden. Zwei Pappeln stocken zwischen der Gehölzfläche und dem angrenzenden Regenrückhaltebecken.

Unmittelbar westlich grenzt eine aufgeforstete Waldfläche an den Plangeltungsbereich. Hier verläuft zudem das Verbandsgewässer "Graben IIc" des WBV Koseler Au.

Das Gelände im westlichen Planbereich ist bewegt und steigt von Höhen um 21 m über NHN an der westlichen Planbereichsgrenze in Richtung Osten bis auf ca. 30 m über NHN an. Im zentralen Planbereich wird die Geländeneigung flacher, hier befindet sich eine Kuppe mit einer Höhe von ca. 30,7 m über NHN, von der aus das Gelände in Richtung des Sönderbyer Weges wieder leicht auf Höhen um 26 m über NHN abfällt.

Östlich des Sönderbyer Weges fällt das Gelände weiterhin leicht ab auf Höhen um 24 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby hat am 23.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Die Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne, d.h. der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, sind die Steuerungsinstrumente der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Folgende planerischen Vorgaben sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 zu berücksichtigen:

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