Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde 2000) weist der Gemeinde Rieseby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.
Der 2. Entwurf des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2025) weist der Gemeinde Rieseby weiterhin eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sind im Planungsraum ergänzende Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe.
Weiterhin grenzt das Plangebiet an ein Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie an ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.
Gem. des Entwurfs zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (Juli 2025) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_143 in einem Abstand von mind. 800 m südwestlich und das Gebiet PR2_RDE_009 mind. 900 m südöstlich des Plangebietes.
Die Gemeinde Rieseby, als größte Gemeinde des Amtes Schlei-Ostsee und Gemeinde mit überörtlicher Versorgungsfunktion setzt sich seit mehreren Jahren mit der wohnbaulichen Entwicklung auseinander. Dabei wurden bereits im Jahr 2018 die ersten Gespräche über Entwicklungsflächen zwischen der geschlossenen Ortslage Rieseby und nördlich Sönderby geführt. Insbesondere wurde am 11.11.2020 im Rahmen eines Planungsgesprächs eine nachhaltige und zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung, die in mehreren Bauabschnitten entwickelt werden soll, mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport abgestimmt. Insoweit wird auf das als Anlage beigefügte entsprechende Bebauungskonzept verwiesen.
Aus diesem Konzept ist der erste Bauabschnitt, Bebauungsplan Nr. 26, entstanden. Aufgrund der Größe des Gebiets konnte nicht der gesamte Bereich in einem Verfahren überplant werden, die Überplanung sollte gestaffelt erfolgen. Die gesamte Erschließungsanlage (Ver- und Entsorgung) wurde jedoch bereits in einer solchen Dimensionierung hergestellt, dass die im Konzept vorgesehene Bebauung künftig mit angeschlossen werden kann. Weiterhin plant die Gemeinde in diesem Bereich ggf. die Errichtung einer Pflegeeinrichtung mit alternativen Wohnformen, sowie den Neubau der Feuerwehr.
Da der erste Abschnitt sehr schnell vermarktet werden konnte, soll nun der restliche Bereich des Bebauungskonzepts in Angriff genommen werden. In diesem Zusammenhang musste in Bezug auf den aktuellen Planungsstand „Wind“ festgestellt werden, dass bei einem einzuhaltenden Mindestabstand von 1.000 m zu den geplanten Windvorranggebieten wesentliche Teile des Baugebiets eine Betroffenheit aufzeigen und den Abstand nicht einhalten können. Darüber hinaus bestehen bereits jetzt Überschneidungen mit der wirksamen 15. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 26.
Vor dem Hintergrund, dass die Planungen bereits langfristig mit dem Ministerium abgestimmt waren und von dort auch die entsprechende Zustimmung erfahren hatten, wird um Beachtung der gemeindlichen Planungsabsichten bei der Weiterführung der Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land gebeten.