1.4.4 Bestehende Bebauungspläne
Im Nordwesten den Plangebietes befindet sich auf dem Flurstück 81 eine im Bebauungsplan Nr. 26 überplante und als Verkehrsfläche festgesetzte Fläche, die im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens zu einem Allgemeinen Wohngebiet überplant wird. Der hier angelegte provisorische Wendehammer dient aktuell dem Wenden für Müllfahrzeuge und kann nach Abschluss des Planverfahrens entfallen, da die Erschließung fortgeführt wird.
Weiterhin wird aktuell im Südosten ein Teil der zukünftigen Verkehrsfläche ebenfalls im Rahmen des B-Planes Nr. 26 als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Diese Fläche wird zukünftig als Verkehrsfläche überplant.
Bezüglich dieser beiden Punkte werden die gültigen Festsetzungen des B-Planes Nr. 26 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 28 ersetzt.