Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Zur Heide" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Im Nordwesten den Plangebietes befindet sich auf dem Flurstück 81 eine im Bebauungsplan Nr. 26 überplante und als Verkehrsfläche festgesetzte Fläche, die im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens zu einem Allgemeinen Wohngebiet überplant wird. Der hier angelegte provisorische Wendehammer dient aktuell dem Wenden für Müllfahrzeuge und kann nach Abschluss des Planverfahrens entfallen, da die Erschließung fortgeführt wird.

Weiterhin wird aktuell im Südosten ein Teil der zukünftigen Verkehrsfläche ebenfalls im Rahmen des B-Planes Nr. 26 als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Diese Fläche wird zukünftig als Verkehrsfläche überplant.

Bezüglich dieser beiden Punkte werden die gültigen Festsetzungen des B-Planes Nr. 26 durch die Festsetzungen des B-Planes Nr. 28 ersetzt.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In den Karten 1 und 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II (2020) sind für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten.

Nach Karte 3 liegt das Plangebiet in einem Gebiet mit oberflächennahen Rohstoffen. Westlich angrenzend befindet sich das Geotop Os 003 (Oser/Wallberg).

1.4.6 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby sind das Zentrum und der Osten des Plangebietes als Fläche für die Siedlungsentwicklung dargestellt (beidseitig des Sönderbyer Weges).

Die übrigen Flächen des Planbereiches liegen außerhalb der damals dargestellten Grenzen der Siedlungsentwicklung.

Weiterhin sind zahlreiche überpflügte Hügelgräber als archäologische Denkmale auf der Fläche gekennzeichnet.

Unmittelbar angrenzend an den Planbereich sind mit dem Bruch um Osten und dem Tümpel im Westen Biotope gekennzeichnet.

Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ergibt sich teilweise eine Abweichung von den Darstellungen des Landschaftsplanes. In der Gemeinde besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der nun überplanten Fläche um eine Ackerfläche, die an schon vorhandene Wohnbebauung angrenzt. Die Ackerfläche hat aufgrund ihrer intensiven Nutzung nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu der Erweiterung der nördlich angrenzenden Wohngebiete.

Da sich die Zielstellung der Gemeinde für diesen Bereich dementsprechend geändert hat, soll das Plangebiet in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 für Wohnbauzwecke überplant werden. Diese Planung weicht damit von den Darstellungen des Landschaftsplanes ab. Daher wird die Gemeinde Rieseby den Landschaftsplan entsprechend ihrer neuen Zielsetzungen und Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Aus den benannten Gründen kann der Verlust der Ackerfläche als vertretbar angesehen werden.

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