Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Zur Heide" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Rieseby hat sich im Vorwege zum Bauleitplanverfahren des B-Planes Nr. 26 und der 15. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2023 intensiv mit der Ermittlung und Bewertung von Alternativflächen auseinandergesetzt. Der Planbereich entspricht der Weiterentwicklung der in der Analyse untersuchten Fläche E6.

Die Standortalternativenprüfung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Südwesten der Ortslage Rieseby (Fläche 6) eine vertretbare Alternative gibt (Flächen 4), um dem mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde, Rahmenbedingungen für die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von Wohnbauflächen zu schaffen, zu entsprechen.

Die Fläche 4, die aus städtebaulicher Sicht leicht besser geeignet wäre als die Fläche 6, steht seit vielen Jahren nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, weshalb für einen Teil der Fläche auch im Rahmen der 8. Änderung des F-Planes im Jahr 2005 die Darstellung als Wohnbaufläche gestrichen wurde.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Rieseby entschieden, die Bauleitplanverfahren für ein neues Wohngebiet im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Südwesten der Ortslage aufzustellen.

Von Beginn der Planung an, war die Überplanung der gesamten Fläche (B-Plan 26 und 28) in mehreren Bauabschnitten als Gesamtkonzeption angelegt und wurde in der Gesamtheit betrachtet. Der Bebauungsplan Nr. 26 wurde in Bezug auf die Erschließungsplanung und die Abgrenzung in Richtung Süden so aufgestellt, dass eine Weiterführung unabdingbar ist. Die nun vorliegende Planung vollendet das Gesamtkonzept und stellt so mit dem nördlich angrenzenden Bereich eine geschlossene Einheit dar, die die Bedarfe der Gemeinde für die kommenden Jahre decken kann.

Alternative Standorte bieten sich aus diesem Grunde nicht an.

2.3.2 Planungsalternativen

Bereits im Vorwege der konkreten Bauleitplanverfahren wurden verschiedene Erschließungsvarianten und Bebauungskonzepte durch Planungsbüros erstellt, innerhalb der Gemeinde diskutiert und gegeneinander abgewogen. Diese Konzepte umfassten den gesamten ca. 14 ha großen Bereich südlich Heidegarten und beidseitig des Sönderbyer Weges. Das durch die Gemeinde favorisierte Konzept, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan Nr. 26 als erster Bauabschnitt und der Bebauungsplan Nr. 28 als zweiter Abschnitt basiert, liegt der Begründung als Anlage bei.

Dieses Konzept aus dem Jahr 2020 wurde entsprechend der aktuellen Nachfrage und gemeindlichen Überlegungen zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung angepasst und ergänzt. Es wurden insbesondere Grundstücke für kleinteiligen (Miet-)Wohnraum geschaffen.

Alternative Planinhalte wurden demnach im Zuge des Planverfahrens durch mehr Flexibilität ermöglicht, sodass letztendlich der Bedarf und die Nachfrage die zukünftige Bebauung steuern werden.

Nach Abschluss der Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebietes „Heidegarten“ (B-Plan Nr. 20) wurden die Planungen zu einem weiteren Wohngebiet über mehrere Bauabschnitte angestoßen. Die damalige Nachfrage nach Baugrundstücken für Einzelhäuser war ungebrochen hoch und sollte durch weitere Wohngebiete kontinuierlich gedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Baubranche (hohe Baupreise und Zinsniveau), aber auch durch die veränderte Nachfragesituation in der Gemeinde wurde im B-Plan 26 und wird im Rahmen der aktuellen Planung des B-Planes 28 das ursprüngliche Bebauungskonzept angepasst, sodass nun auch einzelne Grundstücke für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden soll. Zusätzlich wird die Zulässigkeit von Hausgruppen in einzelnen Baufeldern ergänzt, um auch hier größere Spielräume für kleinteiligen Wohnraum zu schaffen und so auf Änderungen in der Nachfrage reagieren zu können.

Weiterhin ist im Rahmen des B-Planes 28 geplant, eine Seniorenwohnanlage mit bis zu 40 Wohneinheiten zu realisieren. Die Anforderungen für ein solches Vorhaben werden im weiteren Planverfahren ermittelt und städtebaulich sinnvoll in das Gesamtkonzept integriert.

3 Planinhalt und Festsetzungen

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