Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet "Feuerwehrhaus Damp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Teil II - Umweltbericht

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, sodass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Die überplanten Flächen liegen im Norden der Ortschaft Vogelsang-Grünholz westlich der Landesstraße 26 im Süden der Gemeinde Thumby im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz und Gemeinde Thumby.

Der Bebauungsplan wird notwendig, da auf den südlich und östlich angrenzenden Flächen das Gelände der Feuerwehr der Gemeinde Damp überplant bzw. erweitert werden soll. Die Gesamtplanung beinhaltet daher in der Gemeinde Damp die Flurstücke 46/6, 46/7, 46/8 und Teile des Flurstücks 115/17, Flur 1 sowie einen Teil von Flurstück 38/9, Flur 2 Gemarkung Pommerby-Schwastrum. Für die Gemeinde Damp werden parallel die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen und der Bebauungsplan Nr. 19 erarbeitet.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um den südlichen Rand einer kleinen Waldfläche bzw. dem nördlichen Bereich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses. Zudem wird ein Teil der Landesstraße 26 überplant. Westlich und nördlich grenzt Wald an. Östlich befindet sich eine Sukzessionsfläche, die derzeit als Ausgleich für Eingriffe im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp dient und zum Teil als Parkplatz durch den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp überplant wird. Im Süden grenzt der Feuerwehrstandort der Gemeinde Damp an.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt in der Gemeinde Damp ca. 550 m². Das Gelände fällt nach Nordosten hin leicht ab. Es liegen Geländehöhen zwischen 18 und 20 m über NHN vor.