Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet "Feuerwehrhaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:

Der Planbereich der Gemeinde Thumby ist im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021) als ländlicher Raum dargestellt. Weitere Darstellungen sind nicht enthalten.

Im Regionalplan für den Planungsraum III (2000) sind Teile der Gemeinde Thumby als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Thumby befindet sich aktuell in der Erstaufstellung.

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) sind in den Karten 1, 2 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.

Der Landschaftsplan der Gemeinde Thumby stellt die Gebäude im südwestlichen Planbereich dar. Im Entwicklungsteil sind keine weiteren Darstellungen enthalten.

1.3.3 Schutzverordnungen

Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt nördlich in einer Entfernung von ca. 1,8 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes sind aufgrund der Wirkfaktoren des Vorhabens und der Entfernung nicht zu erwarten.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält keine Darstellungen für das Plangebiet. Westlich der Landesstraße 26 und außerhalb des Plangebietes ist ein naturnaher Bach mit strukturreichem Bachbett verzeichnet (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG). Es handelt sich um einen Abschnitt eines Verbandsgewässers, welches im Bereich der Landesstraße verrohrt ist und nördlich des Plangebietes als offenes Gewässer fortläuft. Das Plangebiet umfasst keinen der offenen Gewässerabschnitte oder dessen Niederung. Es ist auch im Hinblick auf den Wald eine deutliche strukturelle Abgrenzung des Plangebietes gen Norden vorgesehen, die auch dem Schutz des Gewässers dient. Eine Veränderung oder Beeinträchtigung des (teilweise geschützten) Gewässers erfolgt durch die Planung nicht.

Das Plangebiet umfasst den südlichen Rand einer Waldfläche, welche nach Landeswaldgesetz geschützt ist. Die südlich gelegene Bebauung im Ortsteil Vogelsang-Grünholz unterschreitet den gesetzlich vorgesehenen Waldabstand von 30 m (§ 24 LWaldG) für bauliche Anlagen bereits.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen