Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.5.1 Naturpark

Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Naturparks "Schlei". Aufgrund der nur geringen Flächeninanspruchnahme und der geringen Gebäudehöhen, die von umliegenden Gehölzbeständen überragt werden können, wird eine raumwirksame erhebliche Beeinträchtigung des Naturparks bzw. seiner Erholungseignung nicht ausgelöst.

2.2.5.2 Landschaftsschutzgebiet

Der Vorhabenstandort liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Hüttener Vorland". Das Buchenhaus ist dem Ersatzbau für das Buchenhaus wird zukünftig ein größerer Gebäudekörper in der Landschaft wahrnehmbar sein. Die Gebäudehöhe ist allerdings auf ein verträgliches Maß begrenzt, so dass vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastungen keine maßgebliche optische Belastung des Landschaftsschutzgebiet ausgelöst wird.

2.2.5.3 Wald gemäß LWaldG, Waldabstand

Ca. 10-15 m nordwestlich des Plangeltungsbereichs befinden sich Waldflächen gemäß § 2 LWaldG. Der 30 m Waldabstand, in welchem die Errichtung von baulichen Anlagen nicht zulässig ist, ragt in das Plangebiet hinein. Von Seiten der Forstbehörde wurde eine Reduzierung des Waldabstands auf 25 m in Aussicht gestellt. Dieses wird im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplan beachtet.