Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die zulässige Grundfläche (GR) und die Festlegung einer Gebäudehöhe bestimmt.

Das Maß der baulichen Nutzung ist auf eine Grundfläche von max. 60 m² je Ferienhaus festgesetzt und orientiert sich an den Entwürfen des Vorhabenträgers für die Tiny-Häuser. Bei acht Ferienhäusern ergibt sich demnach in der Summe eine zulässige Grundfläche von insgesamt maximal 480 m².

Die Grundfläche für die Terrassen wird auf zusätzlich max. 25 m² je Ferienhaus begrenzt. Damit soll die Verhältnismäßigkeit von Außenfläche zu Gebäudegröße gesichert und eine zu große Terrassenfläche vermieden werden.

Aufgeständerte Holzstege als Zuwegungen zu den Ferienhäusern bleiben bei der Ermittlung der Grundfläche unberücksichtigt, da sie keine klassische Bodenversiegelung verursachen.

Zum Schutz des Ortsbildes und zur Vermeidung nachbarschaftlicher Spannungen werden verbindliche Obergrenzen hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhen im Bebauungsplan festgesetzt. Demnach ist die Gebäudehöhe auf max. 4,50 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt. Hiermit wird zusätzlich auch sichergestellt, dass sich die geplante Bebauung höhenmäßig in das vorhandene Ensemble einfügt.

Das Ortsbild soll weiterhin durch eine Höhenbeschränkung des Erdgeschossfußbodens gewahrt bleiben. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf demnach nicht mehr als 50 cm über dem vorhandenen Gelände im Bereich des jeweiligen Gebäudes liegen. Die vorhandenen Geländehöhen sind in der Planzeichnung anhand der Höhenlinien erkennbar.

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem gewollten Charakter einer aufgelockerten Bebauung entspricht.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert, die sich an der geplanten Bebauung des Vorhabenträgers orientieren. Durch die Vielzahl an vorhandenen Leitungen auf dem Grundstück (gemeindliche Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie eine Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen) ergeben sich weitere Einschränkungen der überbaubaren Flächen. Die erforderlichen Abstände zu den v.g. Leitungen werden bei der Festlegung der überbaubaren Flächen berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen werden ebenfalls eingehalten.

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die Vorschriften zur Gestaltung, die im Teil B der Satzung festgelegt sind, orientieren sich an der geplanten Bebauung und sollen sicherstellen, dass sich die neuen Gebäude harmonisch in die umgebende Bebauung einfügen. Demnach sind die Gebäude mit Dachneigungen von max. 45 Grad auszuführen. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Anbringen von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen auf den Dachflächen und die Herstellung von Gründächern zulässig. Diese Festsetzung dient v.a. der Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz durch eine Erhöhung der Verdunstungsrate sowie dem Artenschutz.

Als Außenwandmaterial ist, wie bei sog. Tiny-Häusern üblich, nur Holz und Glas zulässig. Hiermit soll auch der Charakter der Gebäude als Ferienhäuser unterstrichen werden.

Die Gestaltungsvorgaben für Nebenanlagen sind grundsätzlich weiter gefasst, weil sie von untergeordneter baulicher Bedeutung sind.

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