3.7.1 Lärm
Im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 wurde durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen im Januar 2024 eine schalltechnische Stellungnahme erbracht.
Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Die Berechnungen ergeben, dass durch die Tischlerei und den landwirtschaftlichen Betrieb bei den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb des Plangebietes (IO 1 und IO 2) tagsüber Beurteilungspegel zwischen 45 dB(A) und 51 dB(A) verursacht werden. Damit werden tagsüber die Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm sowohl für Allgemeine Wohngebiete (WA) als auch für Mischgebiete (MI) erfüllt (siehe Tabelle 1 der Anlage 3 [der Untersuchung]).
Nachts wirken im Plangebiet die Schallimmissionen durch den nächtlichen Betrieb der nahegelegenen Landwirtschaft ein. Pegelbestimmend sind hierbei der Betrieb der Melkmaschine und die potenziellen Schlepperfahrten im Bereich des Kuhstalles. Die Berechnungen ergeben, dass nachts im Plangebiet Beurteilungspegel bis zu 42 dB(A) auftreten können. Im überwiegenden Plangebiet werden die Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm sowohl für Allgemeine Wohngebiete (WA) als auch für Mischgebiete (MI) erfüllt. In einem Teilbereich (IO 2) werden ausschließlich die Anforderungen an MI eingehalten (siehe Tabelle 2 der Anlage 3 [der Untersuchung]).
Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden sowohl tagsüber als auch nachts im gesamten Plangebiet sowohl für WA als auch MI erfüllt (siehe Tabellen 3 und 4 der Anlage 3 [der Untersuchung]).
Die Berechnungen ergeben zudem, dass die Anforderungen der Anforderungen der DIN 18005 und der TA Lärm bei den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Plangebietes ebenfalls erfüllt werden (siehe Tabellen 1 bis 4 der Anlage 3 [der Untersuchung]).
Betriebsabläufe wurden kumulativ und die Schallleistungspegel und Einwirkzeiten an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches angesetzt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ermittelten Beurteilungspegel bei bestimmungsgemäßem Betrieb eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches liegen.
Darüber hinaus wirken im Plangebiet auch die Schallimmissionen durch die K 119 ein. Die Berechnungen ergeben, dass die Beurteilungspegel sowohl tagsüber als auch nachts die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 /3/ im gesamten Plangebiet deutlich unterschreiten (siehe Tabellen 1 und 2 der Anlage 3 [der Untersuchung]).
Aus schalltechnischer Sicht sind damit im Plangebiet die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in den Ferienhäusern gewahrt.