Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch den Anschluss an das Wassernetz des Wasserbeschaffungsverbandes Südangeln.
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.
Die geplanten Ferienhäuser werden mit einer zentralen Heizungslösung mit Wärme versorgt. Geplant ist eine Wärmepumpe, die im Technikraum neben der Carportanlage ihren Standort finden wird. So soll die Wärmeversorgung unabhängig von Netzbetreibern autark sichergestellt werden.
Die Abwasserbeseitiqung erfolgt nach Maßgabe der ortsrechtlichen Bestimmungen im Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser. Das Schmutz- und Regenwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem auf dem Grundstück erfasst.
Auf dem Grundstück werden nur sehr geringe zusätzliche Versiegelungen ermöglicht. Zudem erfolgt die Festsetzung, dass die Zufahrten und Stellplätze nur in wasserdurchlässiger Form hergestellt werden dürfen. Eine Anwendung des Erlasses zur wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze nicht erforderlich, da die zusätzlich versiegelte Fläche im Plangebiet ca. 715 m² und somit weniger als 1.000 m² beträgt.
Über das Grundstück verlaufen vorhandene Abwasserdruckrohrleitungen, die derzeit umgelegt werden. Für die Lage der neu geplanten Abwasserdruckrohrleitung entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Gemeinde festgesetzt, zudem wird für den Bereich der Pumpstation eine Ver- und Entsorgungsfläche festgesetzt.
Weitere Leitungsrechte erfolgen für das das Plangebiet querende verrohrte Verbandsgewässer „D4“ des Wasser- und Bodenverbandes Füsing-Geel-Brodersby, inkl. der erforderlichen Abstandsstreifen von 7,0 m zu beiden Seiten, sowie eine abzweigende gemeindliche Abwasserleitung.
Maßgebend für die Abfallentsorgung sind die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Kreises Schleswig-Flensburg. Im Bereich der Zufahrt wird eine Aufstellfläche für Müllsammelbehälter hergestellt.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg sind die Abfallbehälter zur Entleerung am Rand der Erschließungsanlage so bereitzustellen, dass das Abfuhrfahrzeug unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften VGB 126 „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an den Aufstellplatz heranfahren kann. Ist dies nicht möglich, so sind die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen (§ 24 Abs. 77 AWS).
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Brodersby-Goltoft durch die ortsansässige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.
Im Westen des Plangebietes wird die geplante Zufahrtsstraße aufgeweitet, sodass hier eine Aufstellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge entsteht, von der die Baugrenzen der geplanten Ferienhäuser max. 50 m entfernt liegen. Die äußeren Kanten der nördlichen Baugrenzen liegen in weniger als 50 m Entfernung von der nördlich verlaufenden Dorfstraße, sodass der Löscheinsatz auch von dort aus erfolgen könnte. Eine schriftliche Zustimmung des örtlichen Feuerwehrleiters zu den geplanten Flächen liegt der Gemeinde und dem Vorhabenträger vor.