2.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auf die Informationsmöglichkeit zur 8. Änderung des Flächennutungsplanes der Gemeinde Pahlen (Erweiterung Solarpark Pahlen) am 02.08.2019 im Info-Blatt des Amtes KLG Eider hingewiesen. Die Öffentlichkeit konnte sich am 20.08.2019 um 19:00 Uhr in einer öffentlichen Versammlung der Gemeinde Pahlen über das Vorhaben informieren und äußern.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.04.2019 frühzeitig von der Erarbeitung der 8. Änderung des Flächennutungsplanes unterrichtet. Sie wurden in einem schriftlichen Scoping-Verfahren aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.