4.1. Lage des Vorhabens, Räumlicher Geltungsbereich
Die Gemeinde Pahlen und liegt im Nordwesten des Kreises Dithmarschen in Schleswig Holstein und wird vom Amt Kirchspielslandgemeinden Eider verwaltet.
Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich westlich der Ortslage Pahlen zwischen der Hauptstraße (L 172) im Norden und der Straße Höchster Berg (K 45) im Süden. Er schließt östlich unmittelbar an die Grenze des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes an und umfasst den verbliebenen Teil der Kiesabbauflächen der Fa. Otto Timm GmbH & Co KG.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beträgt insgesamt ca. 8,65 ha.
Westlich an den Geltungsbereich schließen sich Landwirtschaftsflächen an, ebenso nördlich und südlich der angrenzenden Straßen. Eine vom Geltungsbereich teilweise umgrenzte Fläche wird als Recyclinghof genutzt.
Der Geltungsbereich besteht aus den auf der 8. Änderung des Flächennutungsplanes ausgewiesenen Flurstücken:
- Gemarkung 3347, Flur 11,
- Flurstücke 14/1 und 14/2 (überwiegend),
- von Flurstück 15 westlich ein 25 m-Streifen sowie der südliche Teil
- sowie das südliche Teilstück von Flurstück 16.
Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Fläche des Recyclinghofs aus dem Geltungsbereich ausgegliedert, weil dessen Verfügbarkeit nicht gesichert werden kann und auch keine Module auf der Fläche vorgesehen sind.