Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Solarpark)

Begründung

9. Umweltbericht

Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung entspricht weitestgehend dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10, welcher im Parallelverfahren aufgestellt wird. Für das Bauleitplanverfahren ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine zusätzlichen oder anderen Umweltauswirkungen als durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10. Aus diesem Grunde wird für beide Verfahren ein gemeinsamer Umweltbericht aufgestellt. Die Eingriffsregelung wird im Umweltbericht konkreter bearbeitet, als für diese Flächennutzungsplanänderung notwendig. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 legt bereits verbindliche Festsetzungen und Ausgleichsmaßnahmen fest.

Der Umweltbericht ist als Teil 2 der Begründung beigefügt.