5. Darstellung im Gültigen FlächenNutzungsPlan und Änderung
Bisher ist das für die Änderung vorgesehene Plangebiet im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden 4,48 ha als Sondergebiet -Photovoltaik- nach § 11 BauNVO dargestellt, wobei die Dauer der Nutzung bis maximal zum Jahr 2050 befristet wird. Die verbleibenden Flächen werden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Nach Aufgabe der PV-Nutzung nach maximal 30 Jahren und Rückbau der PV-Anlage wird der gesamte Geltungsbereich gemäß Kiesabbaugenehmigung als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.