1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen
Die Stadt Schwentinental ist nach der 'Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne' vom 05. September 2019 als Stadtrandkern II. Ordnung festgelegt.
Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04. Oktober 2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13. Juli 2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum III (alt), Fortschreibung 2000.
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist unter Ziffer 2.2 als raumordnerisches Ziel festgelegt, dass "die zentralen Orte und Stadtrandkerne Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung […] und als solche zu sichern und zu stärken […]" seien.
Die Stadt Schwentinental liegt gemäß LEP im Verdichtungsraum um die Stadt Kiel. Ordnungsräume sind um die schleswig-holsteinischen Oberzentren Kiel und Lübeck sowie um Hamburg abgegrenzt. Sie umfassen die Verdichtungsräume mit ihren Randgebieten. So heißt es unter Ziffer 1.3 im LEP: "In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu sollen die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden."
Wesentliches Instrument zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ist das Konzept der Siedlungsachsen. Um die Nachteile einer weitläufigen, ringförmigen Ausbreitung von Siedlungsflächen im Umland großer städtischer Zentren zu vermeiden, soll die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen vorrangig auf Siedlungsachsen erfolgen. Der LEP gibt in der Hauptkarte die Grundrichtung und die Endpunkte der Achsen (äußere Siedlungsachsenschwerpunkte) vor. Die Stadt Schwentinental befindet sich auf der im LEP dargestellten Siedlungsachsengrundrichtung zwischen den Städten Kiel und Preetz.
Gemäß Regionalplan für den Planungsraum III (Stand: 2000) liegt die Stadt Schwentinental ebenfalls auf der Siedlungsachse und im 'baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes'. Die Siedlungsachse wird von einem 'Regionalen Grünzug' umgeben.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwentinental (aufgestellt durch die ehemalige Gemeinde Raisdorf) stellt das Plangebiet als 'Gewerbegebiet' (GE) dar, so dass dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan