Planungsdokumente: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - "Gewerbegebiet Klausdorf/Raisdorf"

Begründung

2. Anlass und Ziele der Planung

2.1 Anlass der Planung

Die e-nema Gesellschaft für Biotechnologie und biologischen Pflanzenschutz mbH beabsichtigt den Betrieb auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück im rückwärtigen Grundstücksbereich zu erweitern. Die Nachfrage nach entsprechenden Produkten und Dienstleistungen steigt kontinuierlich. Dies bringt einen steigenden Bedarf an Kapazitäten zur Weiterverarbeitung der produzierten Wirkstoffe mit sich. Hierbei spielt insbesondere die Trocknung eine wachsende Rolle.

Konkret sind die Errichtung von zwei Sprühtürmen (Trocknungsanlagen), ein weiteres Produktionsgebäude, eine zusätzliche Kühl- und Lagerhalle, ein Gewächshaus, ein Parkhaus sowie verschiedene Silos und zugehörige Nebenanlagen vorgesehen. Die eingehausten Sprühtürme benötigen eine maximale Gebäudehöhe von ca. 22 m. Entsprechende Gebäudehöhen sind nach dem aktuell gültigem Planrecht nicht zulässig. Zudem geht mit den zusätzlichen baulichen Anlagen eine Verdichtung des Plangebietes einher, die die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich macht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Erweiterung des Betriebes zu schaffen, soll die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt werden.

2.2 Ziele der Planung

Die Stadt Schwentinental ist in besonderem Maße daran gelegen, die Innenentwicklung zu fördern, um sparsam und schonend bei der Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen umgehen zu können. Die Erweiterung von Bebauungsmöglichkeiten innerhalb eines vollständig bebauten Teils des Stadtgebietes als Maßnahme der Innenentwicklung trägt diesem Gedanken Rechnung. Gleichzeitig soll durch die Anpassung der Festsetzungen die positive Entwicklung eines etablierten Betriebes unterstützt und gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherung des gewerblichen Standortes geleistet werden.

Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Sicherung des Fortbestandes eines etablierten, ortsansässigen Betriebes;

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen des Gewerbebetriebes;

Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zugunsten einer baulichen Verdichtung und einer besseren Ausnutzung des Betriebsgrundstücks;

langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.