Ziffer | Gegenstand der Beurteilung | Relevanz | Ausbildung der Bestands-situation und Bewertung der Belastbarkeit Bewertungsaussage |
ja | nein |
| Bestandskarte erstellt | X | | |
1 | Vegetation | X | | Bis auf die umsäumenden und die zentral in O-W-Richtung untergliedernden Knickreihen Ackerland, Knicks mäßig in Vielfalt der Gehölzarten (Schwarzer Holunder, Hasel, Schlehe, Eiche, Hainbuche, Birke, Brombeere, Rotbuche, Weide, Wildrose, etc.), -zusammensetzung und -verteilung (vgl. Bestandskarte). Die Gehölzsituation im Bereich des bisherigen RRB wurde als Pflegemaßnahme zurückgeschnitten und hier hat sich bislang noch keine neue, bedeutende Stauden- und Grasvegetation wieder entwickelt, zumal der Gewässerrand im Südosten gärtnerisch gestaltet und genutzt war. In dem RRB zeigte sich eine Gewässervegetation mäßig nährstoffreicher kleinerer Still-gewässer. |
2 | Auswirkungen durch das Vorhaben | | | |
| Reduzierung/Wandel | X | | Beseitigung der großflächigen Ackerstandorte und damit verbun-denen Habitaten verschiedener Tierarten |
| | | | zu Wald im südöstlichen Winkel wird ein 30 m Waldschutzstreifen berücksichtigt |
3 | Geschützte Biotoptypen | | | |
| Auswirkung durch das Vorhaben | X | | Beseitigung des zentralen Knicks sowie 2 Durchbrüche für die Straßenanbindung in den Knick am Nordrand |
| Beseitigung, Funktionsverlust | X | | Einschränkung des Werts der bisherigen Knicks in verbleibender Funktion innerhalb Gewerbegebiet |
4 | Prägnante Einzelbäume/Gruppen | X | | Stieleiche Stammdurchmesser 0,60 m im Knick im Nordwesten, Stieleiche Stammdurchmesser 1,20 m mittig im Knick am Südrand sowie weitere Überhälter siehe Bestandskarte |
5 | Sonstige Gehölze | | | Insbesondere auf dem Ostrand der Fläche in Form des Bewuchses der Autobahnböschung und oberhalb stehender größerer Bäume |
6 | Auswirkungen durch das Vorhaben | | | |
| | X | | Einhaltung von zumindest Kronen-traufbereich + 1,5 m Abstand zwischen Bebauung und alter Eiche sowie bei anderen das Landschafts-bild prägenden Bäumen (=> rund 0,60 m Stammdurchmesser) |
| | X | | Festsetzung 3 m Knickschutz-streifen zzgl. 9 m Gebäudeabstand ab Knickfuß = 1 x H / bei 12 m Gebäudehöhe |
7 | Landesbiotopkartierung | | X | |
8 | Flora | X | | Betroffenheit im Bereich der bishe-rigen Knickstreifen, auffällige, ausgeprägte Vorkommen von gewöhnlichem Rippenfarn (Blechnum spicant), Rotem Fingerhut (Digitalis purpurea), aber auch Verbreitung von Neophyten Sachalin- bzw. Japanknöterich in Knick am Südrand mit Ausbrei-tungstendenz in angrenzende Ausgleichsfläche |
9 | Besondere Artenvorkommen Flora | | - | Angaben dazu nicht vorliegend, Besonderheiten nicht zu erwarten |
10 | Auswirkungen durch das Vorhaben | | (X) | Beseitigung einzelner Arten |
11 | Fauna | | | |
12 | Artenschutzfachbeitrag | | X | Artenschutzfachbeitrag, erstellt auf Basis einer Potentialabschätzung mit worst-case-Annahmen, vom März 2021 und Ergänzungen aus Amphibienuntersuchung verfügbar |
13 | Vogelartenvorkommen | | - | Nicht ausgeschlossen werden können 41 Brutvogelarten, darunter die des Neuntöters, zudem können Gastvögel zeitweise als Nahrungs-gäste im Vorhabengebiet vorkommen. |
14 | Amphibienvorkommen | X | | das Regenrückhaltebecken im Norden ist als Laichgewässer für Amphibien, darunter auch des streng geschützten Kammmolches, geeignet, was sich jedoch aus gezielten Untersuchungen nicht als Vorkommen bestätigte. |
15 | Reptilienvorkommen | | - | Häufigere Arten wie Ringelnatter und Waldeidechse können nicht ausgeschlossen werden, es sind keine geeigneten Habitate für nach FFH Anhang IV geschützte Reptilien vorhanden. |
16 | Sonstige Säugetiere | | - | keine Artenschutzrelevanz |
17 | Fledermäuse | X | | Das Vorhabengebiet bietet 9 verschiedenen Fledermausarten geeignete Lebensraumbedingungen in Form eines Teilbereiches eines großräumigen Nahrungsnetzes sowie in Form von Flugrouten im Verlauf der Knicks; außerdem geeignete Quartierstrukturen in Spalten, Rissen und Höhlen von alten Bäumen. |
18 | Haselmaus | | X | Das Plangebiet liegt nicht im bekannten Verbreitungsgebiet der Art. |
19 | Fische | X | | im Regenrückhalteteich wahrschein-liches Vorkommen von Kleinfischen; keine Artenschutzrelevanz |
20 | Insekten | | - | Das Vorhabengebiet liegt im Verbreitungsraum des nach Anhang IV der FFH-Richtlinie europarecht-lich geschützten Juchtenkäfer (Eremit) Osmoderma eremita und bietet potentiell geeig-nete Lebensraumbedingungen in Form der alten Eiche am Südrand. Ansonsten keine besonders vielfäl-tigen Lebensraumvoraussetzungen für Insekten. |
21 | Angaben aus Unterlagen LLUR | | - | |
22 | Angaben und Hinweise von Dritten | | - | |
23 | Sonstige Angaben zu streng geschützten Arten | | - | |
24 | Angaben zur Biodiversität | | X | Biodiversität mäßig |
25 | Auswirkungen durch das Vorhaben | | | |
| | X | | Amphibienvorkommen im bisherigen RRB werden durch Verfüllung dieses beseitigt; Betroffenheit für 41 nicht aus-zuschließende Brutvogelarten durch Habitatveränderung; Betroffenheit für 9 nicht auszu-schließende Fledermausarten durch Veränderung Jagdrevier, Flugrouten und Quartierstrukturen |
26 | Reversibilität des Eingriffs | X | | dauerhaft |