Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Einleitung

5.1.1 Anlass und Zielsetzung

Die Gemeinde Stolpe im Kreis Plön beabsichtigt mit der Aufstellung der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 die Erweiterung Ihres bestehenden Gewerbegebietes über ein südlich angrenzendes Flurstück von ca. 5,76 ha. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Flurstücken 32/10, anteilig 32/18, 28/1, 173/24, 87/25, 86,25 und 26/1 auf Flur 5 der Gemarkung Stolpe am Südrand des seit 1999 bestehenden Gewerbegebietes östlich an der Straße Kirchtor (K 43) kurz vor der Gemeindegrenze zu Wankendorf. Das Plangebiet umfasst eine weitläufige, durch einen mittig in Ost-West-Richtung verlaufenden Knick gegliederte Ackerfläche, zuzüglich einer Teilfläche mit einem bisherigen Regenrückhalteteich im bisherigen, nördlichen Gewerbegebiet. Für diese Planung ist eine Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 BauGB erforderlich.

5.1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigen Ziele der Planung

Ausweisung eines Gewerbegebietes und verkehrliche Anbindung durch die bestehende Erschließung des angrenzenden Gewerbegebietes über eine davon nach Süden in die Erweiterungsfläche abzweigende Ringstraße. An der Südseite entsteht zudem ein Regenrückhaltebereich.

In dem erweiterten Gewerbegebiet sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Anlagen für sportliche Zwecke zulässig, sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.