Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11 Gemeinde Brekendorf

Begründung

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf hat am 26.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 beschlossen. Diese Aufstellung soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Diese Voraussetzungen sieht die Gemeinde Brekendorf für dieses Verfahren gegeben.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Die Gemeinde Brekendorf liegt gem. Landesentwicklungsplan (LEP 2010) im ländlichen Raum am Rande einer Landesentwicklungsachse. Im Osten schließt ein Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft an. Die Darstellungen zeigen die Lage Brekendorfs weiter in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) sind keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen für den Planbereich vorhanden. Lediglich die Darstellung des Naturparks ist entfallen.

Regionalplan für den Planungsraum III

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie für den Grundwasserschutz dar. Weiterhin zeigt der Regionalplan das Plangebiet innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.

Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Brekendorf stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar.

Bestehende Bebauungspläne / Satzungen

Für den Planungsbereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan.

Für das Gebiet nördlich der Dorfstraße wurde allerdings im Jahr 2003 die 'Entwicklungs- und Ergänzungssatzung 3 der Gemeinde Brekendorf gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB' erlassen. Darin wurden u.a. Regelungen zu den Baugrenzen, der Mindestgrundstücksgröße, der maximalen Anzahl von Wohneinheiten sowie der Zufahrtssituationen getroffen.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II

Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) zeigt das Plangebiet innerhalb einer Verbundachse eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sowie in Angrenzung eines zugehörigen Schwerpunktbereiches. Die Gemeinde Brekendorf wird weiter in einem Trinkwassergewinnungsgebiet dargestellt, wodurch ein besonderer Schutz des Grundwassers besteht.

In der Karte 2 wird das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Erholungseignung, sowie dessen direkter Anbindung an ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Verortet wird Brekendorf zudem innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.

In Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes liegen keine Informationen für das Planungsgebiet vor. Angrenzend wird jedoch eine Waldfläche dargestellt, welche auf Grund ihrer Größe von mehr als fünf Hektar (gemäß 'ALKIS 2019') für den Klimaschutz relevant ist. Des Weiteren werden um Brekendorf klimasensitive Böden aufgeführt sowie Flächen mit oberflächennahen Rohstoffen dargestellt, diese haben jedoch keinen direkten Einfluss auf das Plangebiet.

Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Brekendorf (2001, einschließlich der 1. Fortschreibung 2014), enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.

Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Die Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Ausweisungen nach §§ 23-29 BNatSchG liegen nicht vor.
  • Ab ca. 750 m in östlicher Richtung beginnt das FFH-Gebiet 1624-391 'Wälder der Hüttener Berge'.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung, im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung, wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 3.520 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Brekendorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von vier Wohngrundstücken, anstelle der auf der Planungsfläche bisher festgesetzten zwei Wohngrundstücken, geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird eine Neustrukturierung dieser Flächen nötig. Die Erschließung wird über eine Gemeinschaftszufahrt gesichert. Die straßenangrenzenden Grundstücke erhalten keine eigenen Zufahrten. Hierdurch sollen der vorhandene Knick, die Böschungen sowie die Bäume nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. In der o.g. Entwicklungs- und Ergänzungssatzung von 2003 war diese Regelung bereits Bestandteil der Planung.

Die neue Planung reduziert die aus heutiger Sicht extrem großen Grundstücke um die Innenentwicklung in der Gemeinde Brekendorf zu fördern.

Mit dieser Planung kommt die Gemeinde Brekendorf dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 2.7 LEP 2010 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden sind.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, solche Flächen im Innenbereich von Brekendorf auszuweisen.

Derzeit sind 4 Grundstücke mit Größen von ca. 720 m² bis 780 m² projektiert.