Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010
Die Gemeinde Brekendorf liegt gem. Landesentwicklungsplan (LEP 2010) im ländlichen Raum am Rande einer Landesentwicklungsachse. Im Osten schließt ein Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft an. Die Darstellungen zeigen die Lage Brekendorfs weiter in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.
Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) sind keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen für den Planbereich vorhanden. Lediglich die Darstellung des Naturparks ist entfallen.
Regionalplan für den Planungsraum III
Der Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie für den Grundwasserschutz dar. Weiterhin zeigt der Regionalplan das Plangebiet innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.
Flächennutzungsplan
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Brekendorf stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar.
Bestehende Bebauungspläne / Satzungen
Für den Planungsbereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan.
Für das Gebiet nördlich der Dorfstraße wurde allerdings im Jahr 2003 die 'Entwicklungs- und Ergänzungssatzung 3 der Gemeinde Brekendorf gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB' erlassen. Darin wurden u.a. Regelungen zu den Baugrenzen, der Mindestgrundstücksgröße, der maximalen Anzahl von Wohneinheiten sowie der Zufahrtssituationen getroffen.
Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II
Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) zeigt das Plangebiet innerhalb einer Verbundachse eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sowie in Angrenzung eines zugehörigen Schwerpunktbereiches. Die Gemeinde Brekendorf wird weiter in einem Trinkwassergewinnungsgebiet dargestellt, wodurch ein besonderer Schutz des Grundwassers besteht.
In der Karte 2 wird das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Erholungseignung, sowie dessen direkter Anbindung an ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Verortet wird Brekendorf zudem innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.
In Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes liegen keine Informationen für das Planungsgebiet vor. Angrenzend wird jedoch eine Waldfläche dargestellt, welche auf Grund ihrer Größe von mehr als fünf Hektar (gemäß 'ALKIS 2019') für den Klimaschutz relevant ist. Des Weiteren werden um Brekendorf klimasensitive Böden aufgeführt sowie Flächen mit oberflächennahen Rohstoffen dargestellt, diese haben jedoch keinen direkten Einfluss auf das Plangebiet.
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan der Gemeinde Brekendorf (2001, einschließlich der 1. Fortschreibung 2014), enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.
Schutzverordnungen
Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:
- Die Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.
- Ausweisungen nach §§ 23-29 BNatSchG liegen nicht vor.
- Ab ca. 750 m in östlicher Richtung beginnt das FFH-Gebiet 1624-391 'Wälder der Hüttener Berge'.