Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 "für den Bereich westlich des Lehmberger Weges und nördlich des Soldatenredders" Gemeinde Brekendorf

Begründung

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung der Baufläche (A) erfolgt über den Lehmberger Weg im Osten des Plangebietes. Die Baufelder (B) und (C) werden vom Soldatenredder im Süden des Plangebietes aus erschlossen. Dieser schließt weiter westlich an die Kreisstraße K 86 an.

Stellplätze sind in bedarfsgerechter Anzahl vorgesehen und im jeweiligen Genehmigungsverfahren auf den Grundstücken nachzuweisen.

3.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden und werden entsprechend des Bedarfs ausgebaut.

Das Plangebiet wird an das gemeindliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen.

Die Versorgung mit Erdgas und Elektrizität erfolgt über das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.

Das Schmutzwasser wird gesammelt und dem vorhandenen Netz zugeführt.

Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorrichtungen auf den Grundstücken zu versickern. Die Gemeinde hat im Vorwege über ein Baugrundgutachten die Versickerungsfähigkeit des Boden nachweisen lassen. Hierzu wurde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 und ein Konzept für den Regenwasserabfluss durch das Ing.-Büro Haase und Reimer aus Busdorf erstellt.

Gemäß Baugrundsondierung sind die Bodenverhältnisse der Grundstücke als versickerungsfähig zu betrachten. Die Boden- und Grundwasserverhältnisse lassen aufgrund der anstehenden sandigen Böden im Untergrund sowie erkundeten GW-Stände die nachgenannten Versickerungsmöglichkeiten zu. Auf den Grundstücken sind Versickerungen über Schächte, Rohrrigolen, Mulden, Rigolen-/Muldensysteme, die Fläche oder PE-Blöcke möglich.

Insofern hat die Gemeinde eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, nach der das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern ist.

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Rendsburg-Eckernförde geregelt. Auf die Abfallbeseitigungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird weitergehend verwiesen.

Der Feuerschutz in der Gemeinde wird über eine Freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

3.7 Beschreibung der Umweltauswirkung

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Brekendorf als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Bei der Bauleitplanung sind jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Mit der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von Wohnhäusern geschaffen. Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich der Ortslage von Brekendorf.

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