Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Allgemeines

1.1 Rechtsgrundlagen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB), § 9 Abs. 4 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2019 (GVOBl. S. 398), aufgestellt.

Die Art und das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke wird entsprechend den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), festgesetzt.

Als Plangrundlage dient ein Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster im Maßstab 1: 2000. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 umfasst die Flurstücke 105/7, 105/8, 106/10, 106/11, 106/12, 110/4, 110/5, 111/2, 111/3, 111/5, 111/6, 112/1, 112/2, 126 der Flur 2 sowie die Flurstücke 3/15, 3/66, 3/70, 3/76, 8/3, 8/4, 20/5, teilweise 9/72 der Flur 4 der Gemarkung Schenefeld.

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schenefeld ist der Plangeltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche und als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitanlage dargestellt. Damit entspricht die geplante Nutzung nicht den Zielen des Flächennutzungsplanes. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Ratsversammlung beschloss am 13.12.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 nach § 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss).

1.2 Lage und Umfang des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich befindet sich im nordwestlichen Teil der Stadt Schenefeld.

Der Plangeltungsbereich umfasst das gesamte Gelände des Pferdesportzentrums Friedrichshulde. Im nördlichen Teil befinden sich die Weideflächen und Paddocks (Außenstallanlagen für Pferde). Im südlichen Bereich liegen die umfangreichen Reithallen und Stallgebäude. Darüber hinaus befinden sich dort weitere Reitplätze und zusätzliche Paddocks.

Der Plangeltungsbereich grenzt im Süden an eine Wohnbebauung der Stadt Schenefeld in Form von Einfamilienhäusern- und teilweise Doppelhäusern an den Plangeltungsbereich an. Nördlich und östlich des Plangeltungsbereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die ebenfalls durch das Pferdesportzentrum als Weideflächen für die Pferde genutzt werden. Westlich begrenzen Waldflächen den Plangeltungsbereich. Vom Geltungsbereich teilweise umschlossen ist das Gelände des Heilpädagogischen Förderzentrums Friedrichshulde gGmbH.

Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern und teilweise mit Doppelhäusern bebaut.

Die Gesamtfläche des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst ca. 13,2 ha. Die Flächengröße weicht vom Vorhaben- und Erschließungsplan ab, da der Bebauungsplan Nr. 84 das Regenwasserrückhaltebecken (RRB) im nordwestlichen Teil des Geltungsbereiches mit umfasst. Die Aufnahme dieses RRB´s ist bauleitplanerisch geboten.