Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

1. Einleitung

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“ grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet Haidland-Nord an und erweitert dieses über den Senefelder Ring.

Begrenzt wird das 12,35 ha große Plangebiet wie folgt:

im Norden: durch den Bummereiweg (Flurstück 40/1, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Osten: durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 8/11, 9/17, 10/5, 11/5, 13/4 und 24/3 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt,

im Süden: durch die Sachenwaldstraße - K26 (Flurstück 39/5, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 17/13, 124, 123, 127, 128, 17/8, 107, 174 und 108 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt (östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 92).

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Haidland (Senefelder Ring).

Die Planungsziele sind:

  • Ausweisung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO zur geordneten städtebaulichen Erweiterung bestehender Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe und die Ansiedlung eines Recyclinghofes
  • Verkehrliche Anbindung an das bestehende Gewerbegebiet Haidland
  • Naturschutzfachlicher Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt weitestgehend innerhalb des Plangebiets selbst. Sofern ein Ausgleich auf externen Flächen erforderlich wird, erfolgt dieser in direktem räumlichem Zusammenhang zum Plangebiet
  • Erforderliche Ausgleichsflächen sind vorrangig im Bereich des Plangebiets auszuweisen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Erweiterung der Gewerbeflächen auf der Grundlage des geltenden Planungsrechtes nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig ist.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: