1.3. Planungsrechtliches Verfahren
Der qualifizierte Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek am 15.11.2023 gefasst.
Der Öffentlichkeit wurde mit einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan-Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, werden parallel zur Abgabe einer Stellungnahme mit weiterführenden Hinweisen gebeten. Sie werden auch in Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB befragt.
Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.