2.4. Bebauungspläne
Für das Plangebiet bestehen keine rechtkräftigen Bebauungspläne. Es ist als Außenbereich mit Regelungen gemäß § 35 BauGB zu betrachten.
Für das Plangebiet bestehen keine rechtkräftigen Bebauungspläne. Es ist als Außenbereich mit Regelungen gemäß § 35 BauGB zu betrachten.
Wirkungszusammenhänge zwischen dem Plangebiet und weiter entfernt liegenden Gebieten des europäischen Netzes „Natura 2000“ (z.B. FFH-Gebiete) können ausgeschlossen werden.