3.5 Verkehrliche Erschließung
Der rückwärtige Grundstücksbereich, in dem der Neubau vorgesehen ist, wird verkehrlich vom Adam-Olearius-Weg erschlossen. Eine Grundstückszufahrt ist in diesem Bereich bereits vorhanden.
Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Schleswig nachzuweisen.