Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1. Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte im Rahmen der TöB-Beteiligungen:

  • 13.06. 2023 – 14.07.2023, Vorentwurf
  • 22.04.2024 – 28.05. 2024, Entwurf

Eine Alternativenbetrachtung war Bestandteil der Entwurfsunterlagen. Die Nachbargemeinden Dannewerk, Busdorf, Selk, Borgwedel, Geltorf, Fahrdort und Lottorf hatten keine Anregungen oder Bedenken gegen die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ beschriebenen Planungen.

5.2. Auswirkung auf landwirtschaftliche Belange

Die Planfläche liegt in einem Bereich, welches als Abbaugebiet für Sand und Kies ausgewiesen ist. Aufgrund der Bodenstruktur ist die natürliche Ertragsfähigkeit größtenteils sehr niedrig bis niedrig. Lediglich ein schmaler Streifen im Westen der Fläche hat eine mittlere Ertragsfähigkeit.

5.3. Auswirkungen auf das Wegenetz

Die Erschließung des Solarparks erfolgt über bestehende Zufahrten über die Kreisstraße K62 nördlich der Planfläche. Bei der Planung wird die Anbauverbotszone von 15 m zur K62 berücksichtigt. Es werden keine weiteren Zufahrten/Zugänge angelegt oder geändert. Lediglich in der Bauphase bedarf es einer erhöhten Nutzung der bestehenden Kreisstraße. Während der Errichtung des Solarparks und des Betriebes wird es nicht zu Schwerlastverkehr durch dieses Projekt kommen. Während des Betriebes der Solaranlage beschränken sich die Nutzungen des Wegenetzes auf gelegentliche Kontrollfahrten. Dementsprechend ist durch die Inanspruchnahme der Flächen als Solarpark nicht von einer Beeinträchtigung des Wegenetzes auszugehen.

Da die Kreisstraße nördlich des Plangebietes verläuft ist eine Auswirkung auf das Straßennetz (z.B. durch Blendwirkung) nicht zu erwarten da die Photovoltaikmodule in süd-westliche Richtung ausgerichtet werden. Eine Blendwirkung könnte sich auf einen Teilbereich der westlich verlaufenden Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg ergeben. Eine erste Einschätzung hat ergeben, dass eine Blendung des Zugpersonals durch Reflexion aufgrund der flachen Neigungswinkel der Solarmodule unwahrscheinlich ist. Bei Bedarf können weitere Blendschutzmaßnahmen erfolgen.Laut Blendgutachten ist eine Blendwirkung auf die Bahnstrecke und die Wohnbebauung an der nordwestlichen und nordöstlichen Ecke des Plangebietes nicht zu erwarten.

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