5.7. Auswirkungen auf Boden/Grundwasser
Auf der Projektfläche ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen, was bedeutet, dass die Gründungspfähle voraussichtlich das Grundwasser erreichen werden. Um einen möglichst geringen Eingriff auf Boden und Grundwasser zu haben, werden die Gründungselemente aus geeigneten Materialen bestehen. Es wird sichergestellt, dass der Stoffeintrag, zum Beispiel Zink, vermieden bzw. verringert wird, um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit auszuschließen. Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 BauGB) werden berücksichtigt.