Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8. Umweltbericht

Für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Pampau sind die Vorschriften des aktuellen Baugesetzbuch (BauGB) anzuwenden, nach denen Bauleitpläne im Normalverfahren einer Umweltprüfung zu unterziehen sind. Hierbei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des künftigen Bauleitplans ermittelt und nach § 2a Abs. 1 BauGB in einem Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beschrieben und bewertet. Dabei ist das Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung zu berücksichtigen und in der Planbegründung gesondert darzustellen.

Für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend § 2a Abs. 1 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen.

8.1. Einleitung

8.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Pampau, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele

Die Gemeinde Klein Pampau plant eine Wohnbaufläche (W), auf einer Grünlandfläche direkt westlich der vorhandenen Bebauung an der Straße „Am Hang“ und direkt östlich bzw. südlich einer Waldfläche, als vorbereitende Bauleitplanung auszuweisen um hier ein kleines Wohnbaugebiet entwickeln zu können.

Die Gemeinde Klein Pampau hat am 14.11.2023 beschlossen, für das Gebiet „Westlich der Straße Am Hang“, Flurstück Nr. 56 tlw., Flur 4 der Gemarkung Klein Pampau, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau durchgeführt werden.

Das Planungsziel ist die Entwicklung einer Wohnbaufläche. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist im Westen und im Norden der Planfläche eine 10 m breite Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen. Die Maßnahmenfläche soll u.a. die Funktion als Dunkelkorridor für Fledermäuse erfüllen.

Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Angaben zum Standort

Die Gemeinde Klein Pampau liegt in der südlichen Hälfte des Kreises Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein und ist dem Amt Büchen zugeordnet. Im Osten grenzt die Gemeinde Siebeneichen, im Norden Roseburg, im Nordwesten Groß Pampau und im Süden die Gemeinden Müssen und Büchen an.

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Klein Pampau und schließt sich an der vorhandenen Bebauung an den Stichstraßen „Am Hang“ und Massower Straße direkt an.

Das Plangebiet ist Teil einer Grünlandfläche, die im Norden und Westen von Waldflächen umgeben ist. Im Süden setzt das Grünland weiter fort.

Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens

Die Gemeinde Klein Pampau beabsichtigt auf die südlichen Teilfläche des Flurstücks 56 (Grünland) der Flur 4 in der Gemarkung Klein Pampau, eine neue Wohnbaufläche auszuweisen, um der Nachfrage nach Bauland gerecht zu werden. Die nördliche Teilfläche ist Wald und befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches.

Als verbindliche Bauleitplanung wird der Bebauungsplan Nr. 7 in Parallelverfahren durchgeführt. Hier wird die Fläche als allgemeines Wohngebiet (WA) mit 7 Grundstücken und einer 10 m breiten Maßnahmenfläche in Westen und im Norden festgesetzt. Es wird eine Grundfläche (GR) von 180 m² pro Grundstück zugelassen. Die Planfläche wird im Osten von den Stichstraßen „Am Hang“ und Massower Straße, über eine verkehrsberuhigte Erschließungsstraße, die den beiden Stichstraßen mit einander verbindet, erschlossen.

Der erforderliche Ausgleich wird extern erbracht. Ein Teil auf dem Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2, sowie ein Teil auf dem Ökokonto „Duvenseer Stubben“ in Duvensee.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: