Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.2. Schutzgut Pflanzen

8.2.2.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen.

Die Vegetation eines Gebietes ermöglicht eine Beurteilung der Standortverhältnisse, der Nutzungen und der Vorbelastungen sowie deren Eignung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Der größte Teil der Planfläche wird von mäßig artenreichem Wirtschaftsgrünland (GYy) eingenommen. Am westlichen Rand des Plangebietes, im Waldrandbereich, und auf einer im nordöstlichen Teil des Plangebietes gelegenen Fläche sind Bestände von sonstigen Sandmagerrasen (TRy) ausgebildet. Sandmagerrasen mit einer Flächengröße > als 100 m² gehören zu den nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Dazu gehört nur die 214 m² große Fläche Sandmagerrasen im Nordosten des Plangebietes. Die andere Flächen im Plangebiet sind alle kleiner als 100 m².

Magerrasen sind besondere Lebensräume, die sich durch einen großen Reichtum an seltenen und gefährdeten Pflanzenarten auszeichnen.

Der südliche Teil des Plangebietes wird als Lagerfläche (SLy) verwendet.

8.2.2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die Umsetzung der Planung bzw. des Baugebietes mit vorgesehener Flächenversiegelung, werden mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland sowie die Flächen mit Sandmagerrasen überbaut. Diese Flächen fallen als Lebensraum für die Pflanzen aus.

Die nicht überbauten Flächen werden als Gartenflächen umgestaltet.

Außerdem geht, durch die Umsetzung der Planung, ein gesetzlich geschützter Sandmagerrasenbestand im Plangebiet verloren.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: