Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jagel 'Solarpark Selker Weg' für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.1.2. Ausgleich über Knick-Ökopunkte (195 Meter)

Für 195 m Knickabschnitt kann der Ausgleich nicht auf der Planfläche erfolgen. Für diesen Abschnitt erfolgt der Ausgleich über folgende Ökokonten. Die genauen Daten und Verträge werden fristgerecht vor Baubeginn bei der UNB vorgelegt. (siehe auch ‎10.2.3):

  • Ökokonto „Jans, Jagel“, AZ. 6614.04.048.2019.00, Gemarkung Idstedt, Flur 2, Flurstück 93/1 und 80/1

Mit der Knickrodung darf erst begonnen werden, wenn die vertraglichen Vereinbarungen über den Kauf der Knick-Ökopunkte vorliegen. Der Vertrag liegt der UNB vor.

9.2.1.3. Ausgleich über Knickverschiebung und Knickneuanlage (720 Meter)

  • Bei der Neuanlage der Knicks ist ein Mindestabstand von 10 Metern zum Waldrand einzuhalten.
  • An den neuen Knickstandorten ist vor der Umsetzung bzw. Knickneuanlage eine Pflanzmulde herzurichten und möglichst tiefgehend zu lockern.
  • Der neue Knickstandort ist durch Bodenanfüllungen mit nährstoffarmem Substrat auf folgende Maße zu bringen: Sohlenbreite ca. 3 m, Höhe ca. 1,20 m, Kronenbreite ca. 1,20 m. Die Krautvegetation des Knickwalles ist dabei möglichst zu erhalten.
  • Der Knick ist 2-reihig in einem Reihen- und Pflanzabstand von 0,8 m mit den in der Anlage „Verbindliche Pflanzenauswahlliste“ gekennzeichneten heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen, so dass ein dichter Gehölzbewuchs entsteht. Da- bei sind gebietsheimische Gehölze (autochthone Gehölze) zu verwenden. Die Pflanzung erfolgt in einer flachen Pflanzmulde auf der Knickkrone. Die Bepflanzung des Knickwalles ist durchzuführen nachdem sich der Boden des Walles gesetzt hat.
  • Der gesamte Knick ist mit einem ca. 1,50 m hohen Wildschutzzaun (Knotengeflecht) entlang des Knickfußes einzuzäunen. Der Zaun ist nach ca. 5 Jahren zu beseitigen, sobald die Gehölze angewachsen sind.
  • Die Knickneuanlage ist spätestens in der auf die Rodung folgende Pflanzperiode herzustellen.
  • Die Anpflanzungen sind auf Dauer zu erhalten und zu pflegen. Entstehende Pflanzlücken sind umgehend, spätestens in der nächsten Pflanzzeit, durch Nachpflanzungen zu schließen.
  • Die Knickrodung darf gemäß § 39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 01. Oktober bis zum letzten Tag des Februars eines Jahres durchgeführt werden.
  • Die Fertigstellung sämtlicher Arbeiten einschließlich Bepflanzung und Einzäunung sind der unteren Naturschutzbehörde zur Abnahme anzuzeigen.

9.2.1.4. Ausgleich der landschaftsprägenden Bäume

Auf dem zu rodenden Knickabschnitt Nr. 4 (Anlage I) befinden sich zwei landschaftsprägende Laubbäume mit 200 cm und 210 cm Stammumfang.

  1. Da ein Ausgleich des Eingriffes bzw. der Ersatz des Baumes nicht erfolgt, wird gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG eine Ersatzzahlung in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Diese ist spätestens mit Rodungsbeginn an die Kreiskasse Schleswig-Flensburg auf eines der auf Seite 1 genannten Konten unter Angabe des Produktkontos 554001.379185 sowie des o. g. Aktenzeichens zu zahlen.

Die Ersatzzahlung wird für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Raum, zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der Ersatzzahlung wird in Anlehnung an die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz vom 20. Januar 2017 ermittelt. Bemessungsgrundlage ist hier der Stammumfang des zu fällenden Baumes in einem Meter Höhe. Bis zu einem Meter Stammumfang des zu fällenden Baumes ist ein Ersatzbaum mit einem Mindestumfang von 12-14 cm zu pflanzen. Danach ist für jede weitere 50 cm Stammumfang des zu fällenden Baumes je ein weiterer Ersatzbaum gleicher Qualität zu pflanzen. Folglich ergibt sich bei den zu fällenden Bäumen ein Ausgleichsbedarf von 6 Bäumen. Die Ersatzzahlung beläuft sich pro Baum auf 400,00 Euro, so dass eine Ersatzzahlung in Höhe von 2.400 Euro zu fordern ist.

Die Sumpfbestände am westlichen und östlichen Rand werden erhalten, hier erfolgen keine Eingriffe. In Absprache mit der UNB wird hier ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten.

Die Feldhecke im nordwestlichen Teil der Planfläche wird ebenfalls erhalten und durch die Anpflanzung von Knicks aufgewertet.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: