9.2.2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Nach dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke sind für die gehölzbrütenden Arten, die im Plangebiet vorkommen, keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig, auch wenn im Nordosten Knicks entfernt werden (siehe Abschnitt 9.1.2).
Auf dem Plangebiet wurden Feldlerche (1 Revierpaar), Flussregenpfeifer (1 Revierpaar) und Kiebitz (2 Revierpaare) festgestellt, die auf Offenland angewiesen sind und einen artspezifischen Meideabstand zu vertikalen Strukturen wie Wald- und Gehölzränder etc. halten. Der aktuelle Kenntnisstand zeigt jedoch, dass z.B. die Feldlerche eine generelle Verbreitung in Solarparks aufweisen kann, wenn die Modulreihenabstände > 3m aufweisen. Nach der derzeitigen Planung soll die Planfläche mit einem Reihenabstand von ca. 2,5 m beplant werden. Daher ist hier ein anlagenbedingter Lebensraumverlust für die Feldlerche und den Kiebitz abzuleiten. Ausgleichsmaßnahmen werden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke zusammengefasst (siehe auch Abschnitt 9.1.2).
Der Ausgleich für den Habitatsverlust von Bodenbrütern mit einer 4 ha großen Fläche mesophilen Grünlandes wird über Ökopunkte vorgenommen. Die genauen Daten und Verträge werden fristgerecht vor Baubeginn bei der UNB vorgelegt. (40.000 Ökopunkte, siehe auch 10.2.3):
- 2.442 Ökopunkte (0,24 ha), AZ.605.04-67300-13/12, Gemarkung Bargum, Kreis Nordfriesland, Flur 8, Flurstück 80 und AZ.605.04-67300-15/12, Gemarkung Bargum, Kreis Nordfriesland, Flur 8, Flurstück 87
- 37.558 Ökopunkte (3,76 ha), ÖKP „Jans, Idstedt“, AZ.661.4.03.047.2019.00, Gemarkung Idstedt, Flur 2, Flurstück 93/1, 80/1 und 52, Kreis Schleswig-Flensburg
Die Verträge liegen der UNB vor.
Laut dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Fläche zeigen die „intensiv bewirtschafteten Nutzflächen im Plangebiet ebenfalls keine Habitateignung als Sommerlebensraum für Amphibien“. Für Reptilien gibt es einige Hinweise auf Vorkommen in der Umgebung der Fläche, daher ist ein gelegentliches Auftreten innerhalb des Plangebietes nicht auszuschließen. Da die Umzäunung bodenfrei errichtet wird (ca. 20 cm Abstand), ist eine Beeinflussung hier nicht zu erwarten.
Auch Fledermäuse können die angrenzenden Waldbereiche als Jagdhabitate bzw. als Quartiere nutzen. Eine Höhlenbaumkartierung auf der Fläche hat jedoch ergeben, „dass die wenigen alten Eichen innerhalb des Plangebietes keine als Quartiere geeigneten Höhlen oder Spalten aufweisen“.
Die biologische Vielfalt ist auf der Planfläche insgesamt gering, da die Fläche derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Die Nutzung der Fläche wird durch das Umsetzen des Vorhabens extensiviert. Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können. Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen.