Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

5.4.1. Artenschutzrechtliche Hinweise

Bauzeitenregelungen

Eingriffe in Gehölze, Gebüsche und ihre Saumbereiche sind außerhalb der Brutzeit von Gehölzbrütern, d. h. nur innerhalb der Zeit vom 01.10. bis 28.02 des Folgejahres, durchzuführen. Eingriffe im Umfeld von Gewässern sind außerhalb der Brutzeit der gewässerbezogenen Brutvögel, d. h. nur innerhalb der Zeit vom 01.10 bis 28.02 des Folgejahres, durchzuführen.

Vermeidung einer Ansiedlung von Brutvögeln auf dem Baufeld

Wird die Ackernutzung aufgegeben, muss der Baubeginn außerhalb der Brutzeit von Offenlandbrütern (außerhalb 01.03. – 15.08.) liegen, um eine Ansiedlung von Brutvögeln zu unterbinden. Ist dies nicht möglich, ist eine Vergrämung mit Vergrämungsstangen durchzuführen. Vergrämungsstangen mit Flatterbändern sind vor dem 01.03. in ausreichender Dichte (alle 15 m) aufzustellen.

Nach der Baufeldfreimachung ist der Baubetrieb kontinuierlich durchzuführen. Laut LBV-SH 2016 ist nach 5 Tagen ohne Baubetrieb eine Besatzkontrolle oder Vergrämung mit Vergrämungsstangen durchzuführen. Vergrämungsstangen mit Flatterbändern sind in ausreichender Dichte (alle 15 m) aufzustellen.

Aufstellen eines Amphibienzaunes

Am nördlichen Rand des Plangebietes ist ein Amphibienzaun aufzustellen, um ein Einwandern von Amphibien vom Norden und Nordwesten her ins Baufeld zu vermeiden.

5.4.2. Externe Ausgleichsflächen

A7: Externe Ausgleichsfläche Pinnauniederung südlich Golfplatz, 2013,

Gemarkung Quickborn, Flur 41, Flurstück 43/1

Aus diesem Ökokonto werden 18.991 m² in Ansatz gebracht.

Entwicklungsziel: Anlage von Extensivgrünland auf Ackerfläche

A8: Externe Ausgleichsfläche Ulzburger Landstraße Süd, 2017,

Gemarkung Quickborn, Flur 31, Flurstück 67/3 tlw.

Aus diesem Ökokonto werden 26.823 m² in Ansatz gebracht.

Entwicklungsziel: Extensivierung von Intensiv-Grünland

A9: Externe Ausgleichsfläche Breedenmoor Süd, 2017,

Gemarkung Quickborn, Flur 11, Flurstück 52/3

Aus diesem Ökokonto werden 11.547 m² in Ansatz gebracht.

Entwicklungsziel: Extensivierung von Intensiv-Grünland

A10: Externe Ausgleichsfläche Ulzburger Landstraße Süd

Randstreifen, 2009"

Gemarkung Quickborn, Flur 31, Flurstück 67/3

Aus diesem Ökokonto werden 101 in Ansatz gebracht.

Entwicklungsziel: Grünlandextensivierung

A11: Externe Ausgleichsfläche "Pinnau am Umlaufgraben, 2018",

Gemarkung Quickborn, Flur 28, Flurstück 43/0

Aus diesem Ökokonto werden 13.200 in Ansatz gebracht.

Entwicklungsziel: Neuanlage Extensivgrünland auf Acker und

Grünlandextensivierung