2.2.6. Angrenzende Bebauungspläne
Unmittelbar nordöstlich angrenzend liegt der Bebauungsplan Nr.37, Teil 2, der das Baurecht für die vorangegangene Erweiterung des Gewerbegebietes Nord – (Abschnitt III) schaffte.
Unmittelbar nordöstlich angrenzend liegt der Bebauungsplan Nr.37, Teil 2, der das Baurecht für die vorangegangene Erweiterung des Gewerbegebietes Nord – (Abschnitt III) schaffte.
Neben dem regionalen Entwicklungskonzept wurden zur vorliegenden Planung bereits im Jahr 2015 rahmensetzende Untersuchungen vorgenommen und ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Dieses hat sich bereits eingehend mit den Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Planungsvarianten auseinander gesetzt. Das Konzept dient der vorliegenden Planung als direkte Grundlage und wird inhaltlich, soweit erforderlich, in dieser Begründung wiedergegeben.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden: | |
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Quickborn | 25.04.2016 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) | 15.06.2018 bis 27.07.2018 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) | 27.03.2018 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | Noch ausstehend |
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) | Noch ausstehend |
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) | Noch ausstehend |
Satzungsbeschluss | Noch ausstehend |