Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn
Begründung
3.1. Lage
Die Gemeinde Quickborn liegt etwa 10 km nördlich der Stadtgrenze von Hamburg. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,8 km nordöstlich des Ortszentrums. Die Autobahn A7 verläuft östlich des Geltungsbereiches, wobei sich die Anschlussstelle an das überregionale Fernstraßennetz nahezu höhengleich in etwa 1,1 km Entfernung im Osten befindet. Während nördlich das bereits bestehende Gewerbegebiet angrenzt, verläuft westlich das FFH-Gebiet Pinnau-Gronau, südlich schließt Wald an.
Abbildung 6: Lage des Planungsgebietes
3.2. Geltungsbereich
Das Gebiet wird umgrenzt durch den Schmalmoorweg im Osten, den Ohlmöhlenweg im Süden und Westen sowie eine Grünlandfläche bzw. das angrenzende Gewerbegebiet im Norden. Das Areal wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt, in einer Teilfläche (ca. 0,5 ha) im zentralen Bereich des Gebiets findet sich Wald sowie ein offener Entwässerungsgraben mit einer Länge von etwa 200 m.
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
- angrenzendes Grünland (Flurstück Nr. 53/40) im Norden;
- eine öffentliche Grünfläche ("Landschaftsrandstreifen'') (Flurstücke Nr. 54/9, 54/10, 54/11) mit angrenzenden Gewerbegrundstücken (B-Plan Nr.37, Teil 2) im Nordosten;
- den Schmalmoorweg (Flurstück 31/6) mit angrenzenden Grünland und Baumschulflächen im Osten;
- den Ohlmöhlenweg mit angrenzender Waldfläche im Süden bzw. Wohngrundstücken im Südwesten (Flurstück 77/2);
- sowie den Ohlmöhlenweg mit angrenzenden Wohngrundstücken im Südwesten bzw. Grünland im Westen (Flurstück 57).
- Den nord-westlichen Bereich des Rückhaltebeckens umgrenzen folgende Flurstücke: 39/3, 513, 112/15 und 14/2.
Abbildung 7: Plangeltungsbereich
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt etwa 20 ha und beinhaltet folgende Flurstücke: 250/15; 16/1 Flur 04 sowie 54/2; 54/4; 54/6; 56/4; 56/5 und 56/3 Flur 05, Gemarkung Quickborn.