Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.4. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Der Straßenraum innerhalb des Gebietes ist verkehrsberuhigt und stellenweise verengt. Um die Verkehrssituation übersichtlich zu halten und den Verkehrsfluss nicht zu behindern, sind innerhalb der privaten Grundstücke Stellplätze vorzuhalten und der öffentliche Straßenraum von ruhendem Verkehr zu entlasten.

6.5. Von Bebauung freizuhaltende Flächen § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

Seit einigen Jahren ist der Trend zu beobachten, dass Eigentümer ihre Gartenflächen mit Steinschüttungen gestalten. Diese Steinschüttungen sollen den Pflegeaufwand der Flächen reduzieren. Bei vermehrtem Auftreten dieses Gestaltungselementes, ergeben sich jedoch negative Auswirkungen auf die Bodenfunktion, die unmittelbare Artenvielfalt und das kleinräumige Klima. Vor den Aspekten einer umweltverträglichen und nachhaltigen Planung wird die Gestaltung der von Bebauung freizuhaltenden Flächen durch Festsetzung geregelt. Alle weiteren Gestaltungsmöglichkeiten durch Pflanzungen und Begrünung bleiben erhalten.

6.6. Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO)

Die gestalterischen Festsetzungen dienen der Erhaltung des Gebietscharakters. Die zulässigen Gestaltungselemente werden auf die regional typischen begrenzt, wobei den privaten Bauherren ausreichend Möglichkeiten erhalten bleiben individuelle Vorstellungen umzusetzen. Die Regelungen verfolgen hauptsächlich das Ziel, extreme Gestaltungselemente, auffällige Farbgebung und ausgefallene Materialien zu vermeiden. Darüber hinaus tragen die Festsetzungen zu einer möglichst ruhigen Dachlandschaft bei, der vor dem Hintergrund der bewegten Topografie eine besondere Bedeutung zukommt.