Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Übergeordnete und vorangegangene Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Gemeinde Lütjensee wird im Landesentwicklungsplan von 2010 (LEP) im Ordnungsraum zu Hamburg dargestellt. Lütjensee befindet sich zudem innerhalb eines 10 km-Umkreises um das Mittelzentrum Ahrensburg. Die Gemeinde liegt inmitten des Wander- und Naherholungsgebietes der Stormarnschen Schweiz und ist als solche Bestandteil eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung. Der Landesentwicklungsplan stellt zudem im Osten Lütjensees einen Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dar. In Bezug auf die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinden in Schleswig-Holstein legt der Landesentwicklungsplan insbesondere folgende Kriterien fest:

Grundsätzlich ist es allen Gemeinden im Land möglich, neue Wohnungen zu bauen. Art und Umfang der wohnbaulichen Entwicklung sollen sich am örtlichen Bedarf und den Voraussetzungen orientieren (Ziffer 2.5.2 Abs.1 LEP 2010).

Hierbei sind insbesondere die demographischen Veränderungen zu berücksichtigen und in diesem Kontext ist gerade Wohnraum für ältere Menschen in einem ausreichenden Umfang zur Verfügung zu stellen (Ziffer 2.5.1 Absatz 1 LEP).

Schwerpunkte des Wohnungsbaus sind die zentralen Orte sowie die Stadtrandkerne auf den Siedlungsachsen (Ziffer 2.5.2 Absatz 2 LEP 2010).

Der Landesentwicklungsplan formulierte den städtebaulichen Entwicklungsrahmen für die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Der Stichtag für die Ermittlung einer weiteren wohnbaulichen Entwicklung wurde im Jahr 2018 entsprechend des tatsächlichen Bedarfs an Wohnraum im Land angepasst. Für Gemeinden, die keine Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind, ist es durch die Anpassung möglich, im Zeitraum von 2018 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand zum Stichtag 31.12.2017 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % in Ordnungsräumen und bis zu 10 % in ländlichen Räumen zu bauen. Entsprechend des Grundsatzes des § 1 (2) BauGB hat die Innenentwicklung bei der Entwicklung von Flächen Vorrang vor der Außenentwicklung (Ziffer 2.5.2 Absatz 6 LEP).

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan

2.2.2. Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) stellt die Gemeinde Lütjensee dem Landesentwicklungsplan entsprechend im Ordnungsraum zu Hamburg sowie als Bestandteil der Metropolregion Hamburg dar. Die Gemeinde liegt zudem innerhalb eines als Schwerpunktbereich für die Erholung ausgewiesenen Gebietes sowie inmitten eines regionalen Grünzuges.

Südlich Lütjensees sowie im Osten des Lütjensees befinden sich Vorranggebiete für den Naturschutz sowie ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft im Osten des Sees.

Der Regionalplan sieht vor, dass sich die weitere Entwicklung im Ordnungsraum Hamburg entlang von Achsen vollziehen soll. Die auch die Gemeinde Lütjensee einschließenden Räume zwischen diesen Achsen sollen in ihrer landschaftsbetonenden Struktur erhalten bleiben und in ihrer Funktion als Wohnorte für die Bevölkerung, als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume, Naherholungsgebiete, Standorte für Land- und Forstwirtschaft und für den Ressourcenschutz gesichert werden.

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan