Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.3. Landschaftsplan

Der im Jahr 2000 aufgestellte Landschaftsplan der Gemeinde Lütjensee stellt eine fachlich fundierte Grundlage für die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.

Für das Gebiet des Kuckucksberges weist der Landschaftsplan im Bestand weite Teile als Flächen für Wohnbebauung aus. Im Südosten des Kuckucksberges ist eine private Parkanlage ausgewiesen.

Die Aussagen des Entwicklungsplanes entsprechen für die zu überplanende Fläche denen des Bestandsplanes.

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Bestandsplan)

2.2.4. Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006. Der Flächennutzungsplan weist die im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu überplanende Fläche zu großen Teilen als Wohnbaufläche aus. Im Südosten des Plangebietes wird ein Teilbereich als Grünfläche dargestellt. Umgeben wird das Plangebiet im Nordwesten, Osten und Südosten von Wohnbauflächen, im Norden und Westen von Grünflächen sowie im Süden von Flächen für die Landwirtschaft. Zudem grenzt die Planfläche im Süden an ein geschütztes Biotop.

Die Ziele und Zwecke der Neuaufstellung des Bebauungs-planes Nr.1 der Gemeinde Lütjensee lassen sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln, sodass das Planvorhaben dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entspricht.

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

2.2.5. Benachbarte Bebauungspläne

An die zu überplanende Fläche grenzt im Westen der Bebauungsplan Nr. 7 mit seiner 1. Änderung sowie im Norden der Bebauungsplan Nr. 19 mit seiner 1. Änderung. Mit dem etwa 150 m südwestlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 28 befindet sich ein weiterer rechtskräftiger Bebauungsplan in der unmittelbaren Umgebung zum Plangebiet.