Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangeltungsbereich sind keine relevanten Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt.
Im Plangeltungsbereich sind keine relevanten Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt.
Mit dem Begriff der Wechselwirkungen werden Wirkungszusammenhänge zwischen den Schutzgütern beschrieben. Da die Bebauungsplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hat, sind auch für die Wechselwirkungen keine Veränderungen zu erwarten.
Da die Bebauungsplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hat, ergeben für die Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung keine Unterschiede.