5.3.1 Verwendete technische Verfahren der Umweltprüfung
Die Umweltprüfung ist auf Grundlage bereits bestehender Planungen erfolgt. Nähere Untersuchungen waren nicht erforderlich.
Die Umweltprüfung ist auf Grundlage bereits bestehender Planungen erfolgt. Nähere Untersuchungen waren nicht erforderlich.
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen bei ihrer Durchführung keine erheblichen Auswirkungen, so dass keine Maßnahmen für deren Überwachung erfolgen.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 möchte die Gemeinde Lütjensee innerhalb des ausgewiesenen Gewerbegebietes im Ortsteil Dwerkaten Anlagen für kirchliche Zwecke, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulassen. Damit soll die Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge ermöglicht werden.
Durch die Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Änderung der ausnahmsweisen zulässigen Nutzung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, während die übrigen Festsetzungen unverändert bestehen bleiben. Auswirkungen auf die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB benannten Belange des Umweltschutzes und die Schutzgüter sind somit nicht ersichtlich.