Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Trittau

Begründung

1. Grundlagen

1.1. Rechtsgrundlagen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss über den gesamten Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Trittau gefasst.

Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:

  • das Baugesetzbuch (BauGB),
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO),
  • die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) und
  • die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen.

Als Plangrundlage für den rechtlichen Nachweis der Grundstücke dient der Katasterplan bereitgestellt und ergänzt um topographische Einmessungen durch die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Christine Holst, vom 26.06.2019. Die Planzeichnung des Bebauungsplans wird im Maßstab 1:1.000 erstellt.

1.2. Hinweise zum Verfahren