2. Anlass und Ziele
Auf Grund von ersten Nachverdichtungsmaßnahmen, die auf Basis des § 34 BauGB genehmigt wurden und weiteren Bestrebungen zur Nachverdichtung, sieht die Gemeinde Trittau im Plangebiet Handlungsbedarf für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Die Gemeinde Trittau möchte mit dem Bebauungsplan Nr. 1 einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufstellen. Ziel und Zweck sind die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes und die geordnete Regelung von Vorhaben zur Nachverdichtung.
Ziel der Gemeinde ist es mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für eine gebietstypische bauliche Weiterentwicklung zu schaffen, die einerseits den Bestand erhält und andererseits den rechtlichen Rahmen gibt, der zeitgemäße Baumformen unter der Berücksichtigung der Anforderungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie den nachbarschaftlichen Bestand ermöglicht.
Im Rahmen des Verfahrens werden berücksichtigt:
- Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die den Gebietscharakter wahren
- Sicherung der Erschließung durch Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Örtliche Bauvorschriften zur Sicherung des Ortsbildes
- Biotop- und Artenschutz