10. Bodenordnung
Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden sind notwendig, wenn die Gemeinde den Elbinger Weg durch Flächenaufkäufe verbreitern wird.
Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden sind notwendig, wenn die Gemeinde den Elbinger Weg durch Flächenaufkäufe verbreitern wird.
Fläche in ha | |
Allgemeines Wohngebiet | 7,69 |
Öffentliche Straßenverkehrsfläche | 1,04 |
Geltungsbereich gesamt | 8,74 |
Durch die im vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entstehen der Gemeinde Trittau Planungskosten.
Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau am __.__.____ gebilligt.
Trittau, den __.__.____ (______________________) Bürgermeister