Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Gebiet liegt innerhalb des großflächigen Naturparks "Schlei" (§ 27 BNatSchG).
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Die angrenzende Große Hüttener Au liegt im Landschaftsschutzgebiet ‚Hüttener Vorland‘ und im Biotopverbundsystem.
  • Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 "Schlei" ca. 60 m nordöstlich des Plangebietes.

2 Ziel und Zweck der Planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 5.090 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Fleckeby entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Fleckeby, mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion im ländlichen Raum, hat in der jüngeren Vergangenheit über den Bebauungsplan Nr. 15 im Ortsteil Götheby-Holm ein großes Neubaugebiet geschaffen, dessen Vermarktung bereits zu einem Großteil abgeschlossen ist. Hier wurden überwiegend Grundstücke für die Einzelhaus-Bebauung und in untergeordnetem Maße auch Mischgebietsflächen für die nicht störende gewerbliche Nutzung geschaffen.

Weitere bebaubare Flächen oder Baulücken im Innenbereich sind nicht vorhanden oder stehen für eine Bebauung nicht zur Verfügung, insbesondere liegen aktuell im Ortskern der Hauptortslage Fleckeby keine weiteren Freiflächen vor.

Da die Schaffung großflächiger neuer Baugebiete im Gemeindegebiet abstimmungs- und zeitaufwendig ist, möchte die Gemeinde auch kleinere Anfragen nach Bauland bedienen und kleinräumige Entwicklungsmöglichkeiten schaffen, die den dringendsten Bedarf an Wohngrundstücken bedienen. Die Maßnahmen an der Hauptstraße können zeitnah umgesetzt werden und dienen der kurzfristigen Bedarfsdeckung einer aktuellen örtlichen Wohnbaulandnachfrage im Ortskern Fleckebys.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde entschieden, die ehemals durch einen Gasthof bebauten und aktuell brach liegenden Freiflächen im Zentrum der Ortslage durch Wohnbauflächen zu überplanen. Durch die Nachverdichtung dieser beiden Grundstücke innerhalb des bebauten Siedlungsbereiches passt sich die geplante Bebauung somit in das vorhandene Umfeld ein.

Durch einen Vorhabenträger sollen im nördlichen Teil des Plangebietes vier Gebäude errichtet werden, in denen insgesamt bis zu 24 kleinteilige Wohnungen geplant sind. Die Gebäude sind hierbei in Nord-Süd-Ausrichtung verbunden, was dem übrigen Bestand nördlich der Hauptstraße widerspricht, in dem die Gebäude überwiegend entlang der Straße, also in Ost-West-Richtung, angeordnet sind. Aufgrund des großen Geländegefälles ist eine wirtschaftliche Stellung der geplanten Gebäude jedoch in diesem Bereich nur rechtwinklig zur B 76 realisierbar.

Die Baukörper sollen bei 3 Vollgeschossen mit Satteldach und einer Höhe von ca. 12 m möglichst große Spielräume für die Unterbringung der 24 Wohnungen bieten und sich gleichzeitig in die umgebenden Wohnbebauung einfügen.

Die Wohnungen sollen barrierearm gebaut und über Fahrstühle erreichbar sein, um für alle Altersklassen und Anforderungen zur Verfügung zu stehen.

Geplant ist zudem der Bau einer Stellplatzanlage als langer Riegel entlang der Hauptstraße, sodass diese die optische Wirksamkeit der Gebäude von der Straße aus entsprechend reduziert.

Im südlichen Teil des Plangebietes soll auf dem Grundstück am Südring ein Doppelhaus errichtet werden, das sich mit max. zwei Vollgeschossen und einer Firsthöhe von max. 9 m in die Bebauung der benachbarten Grundstücke einfügt.

Die Erschließung beider Doppelhaushälften ist hierbei nicht über die Hauptstraße, sondern über den Südring vorgesehen, um die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger entlang der Hauptstraße zu gewährleisten.

Aufgrund der Nähe zur Großen Hüttener Au soll auf einem Streifen von 10 m Breite entlang der Gewässerkante der Au die bauliche Nutzung ausgeschlossen und eine Maßnahmenfläche zum Schutz der Au und des Uferstreifens festgesetzt werden.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziff. 3.6 des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) dargelegten Grundsätzen, wonach für eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung durchgeführt werden sollen und der Wohnungsbestand angepasst und zeitgemäß weiterentwickelt werden soll.

Die Planung entspricht weiterhin den in Ziffer 3.6.1 des LEP 2021 dargelegten Grundsätzen, wonach grundsätzlich flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen anzuwenden und neue Wohnungen vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen im Siedlungsgefüge zu bauen sind.

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